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Rechnungshof legt Jahresberichte 2023 vor

Wirtschaftliches Handeln ist nachhaltiges Handeln

„Die Sorglosigkeit, mit der viele haushaltsrechtliche Pflichten nicht beachtet werden, ist sehr unerfreulich“, sagt Bettina Sokol, Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen, anlässlich der Vorstellung der Jahresberichte 2023 für Land sowie Stadt und fügt an: „Haushaltsrecht ist weder bloße Formalie noch Selbstzweck. Es soll einen umsichtigen, wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln gewährleisten und damit der jetzigen sowie nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume zur Lebensgestaltung sichern.“

Mangelnde Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns, verfehlte Ziele sowie überhöhte und unnötig erbrachte Geldleistungen der öffentlichen Hand - dazu enthalten die diesjährigen Berichte des Rechnungshofs etliche Beispiele. Präsidentin Sokol: „Allein schon mit einfachen Änderungen bei Anzahl, Größe und Gestaltung von Stellenanzeigen zur Personalgewinnung ließe sich ein Betrag von rund 1 Mio. € einsparen. Ausgaben ohne nachgewiesenen Nutzen für IT-Ausstattungen in Höhe von etwa 1,2 Mio. € waren ebenfalls unnötig.“ Den rechtlichen Anforderungen nicht genügende oder gar unterlassene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen können zu Mehrkosten führen. Die damit verbundenen Haushaltsrisiken - wie etwa beim Drogenkonsumraum - wiegen umso schwerer, je größer das geplante Finanzvolumen für die einzelne Maßnahme ist.

Mittel aus den bremischen Haushalten unterstützen nicht nur kleine Initiativen und Vereine bei gesellschaftlich wichtigen Aufgaben. Gerade bei hohen Beträgen von mehr als 1 Mio. € pro Jahr werden aber oft langjährig Zahlungen geleistet, die über dem tatsächlichen Bedarf der geförderten Einrichtung liegen, so etwa bei einem Forschungsinstitut. „Solche haushaltsrechtlichen Verstöße dürfen nicht passieren, dieses Geld wird dann an anderer Stelle bitterlich vermisst“, gibt Präsidentin Sokol zu bedenken. Auch waren die strengen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, 1,3 Mio. € aus dem kreditfinanzierten Bremen-Fonds an das Universum Bremen zu leisten. Die Rückführung dieses Betrags wurde mittlerweile zugesichert. Weil es an dem erforderlichen inhaltlich und zeitlich engen Ursachenzusammenhang mit der Pandemiebekämpfung fehlte, hätte auch das Geld für den mit öffentlichen Veranstaltungen begleiteten Verkehrsversuch auf der Martinistraße nicht aus dem Bremen-Fonds kommen dürfen.

Überprüft werden muss nicht zuletzt, wieviel sich die Verwaltung die Abwicklung ihrer Förderprogramme durch externe Dienstleister kosten lassen will. So sind mehr als 17 % oder gar 26 % des gesamten Programmvolumens allein für die Bearbeitung von Zuwendungsverfahren durch Stellen außerhalb der Verwaltung für rein bremische Förderprogramme deutlich zu hoch.

Für weitere Informationen erhalten Sie hier die Pressemitteilung (pdf, 77.1 KB), die Kurzfassungen der Berichte (pdf, 151 KB) sowie den vollständigen Text der Jahresberichte 2023 - Land und Stadt (pdf, 7.2 MB).

Die folgenden Absätze geben die Kurzfassungen der in den Jahresberichten enthaltenen Beiträge wieder.

I. HAUSHALT

Alte und neue Schulden sowie das Risiko steigender Zinsen sind nach wie vor Bremens größtes Problem. So stieg die Verschuldung in Bremen 2021 auf den neuen Höchststand von 32.682 € pro Kopf. Die pandemiebedingte Kreditaufnahme in Höhe von rund 996 Mio. € war im Rahmen der Schuldenbremse zwar verfassungsrechtlich zulässig, wird die Haushalte des Stadtstaats aufgrund der 2024 beginnenden Tilgungspflicht dann aber auf 30 Jahre mit mehr als 33 Mio. € jährlich belasten.
Wie in jedem Jahr waren Ausgaben ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung zu beanstanden. Auch wenn viele Überschreitungsbeträge im Rahmen des Buchungsabschlusses letztlich rechnerisch noch ausgeglichen wurden, änderte dies nichts an den Verstößen gegen das Budgetrecht der Bürgerschaft und das Haushaltsrecht. Die gesetzlich vorgesehenen verschiedenen Kreditermächtigungen wurden nur teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen.

(Jahresbericht Land, Tz. 14-154)

Die Personalausgaben der Bremer Verwaltung wuchsen seit 2011 um rund 42,6 % auf ungefähr 2,25 Mrd. € im Jahr 2021. Gegenüber dem Vorjahr nahmen sie um rund 3,5 % zu. Das Beschäftigungsvolumen erhöhte sich seit 2011 um etwa 14,8 %, nämlich um 3.213 Vollzeiteinheiten auf 24.948 Vollzeiteinheiten im Jahr 2021. Gegenüber dem Vorjahr stieg es um 630 Vollzeiteinheiten.
In den bremischen Mehrheitsbeteiligungen wuchs das Beschäftigungsvolumen seit 2011 um rund 47,6 % auf 23.778 Vollzeiteinheiten im Jahr 2021.
Schon allein wegen der Höhe jährlich gewährter Zuwendungen, die sich bereits 2020 auf mehr als 500 Mio. € beliefen, ist ein aussagekräftigeres Berichtswesen über die mit den Zuwendungen geförderten Personalausgaben erforderlich.

(Jahresbericht Land, Tz. 155-185)

II. WIRTSCHAFTLICHKEIT

Die Rechtspflicht, Stellen grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, wird erfüllt, wenn die Ausschreibungen über das bremische Karriereportal im Internet bekannt gegeben werden. Dies genügt häufig jedoch nicht, um tatsächlich passendes Personal zu finden. Die bremische Praxis der Jahre von 2014 bis 2021 zeigt sowohl eine gestiegene Anzahl kostenpflichtiger Veröffentlichungen in Print- wie Online-Medien als auch eine Entwicklung zu mehr als doppelt so hohen Jahresgesamtausgaben dafür. Oft sind Anzeigen mehrfach parallel geschaltet sowie besonders groß oder bunt gehalten. Würden Anzahl, Größe und Gestaltung von Stellenanzeigen auf das jeweils notwendige Maß reduziert, ließen sich nach einer Modellrechnung des Rechnungshofs Einsparungen von mehr als 1 Mio. € erzielen.
Der Rechnungshof musste außerdem einen Verstoß des Wirtschaftsressorts gegen die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung beanstanden.

(Jahresbericht Land, Tz. 357-395)

Bremen verfolgt die "Ein-Geräte-Strategie", wonach grundsätzlich nur eine IT-Ausstattung pro Arbeitsplatz vorzuhalten ist, setzt sie aber nicht gut genug um. So sind über 1.000 IT-Arbeitsplätze ohne ersichtlichen Grund mit mehreren Rechnern ausgestattet. Auch sind die Standorte von mehr als 3.000 Monitoren nicht bekannt. In Höhe von mindestens 1,2 Mio. € wurden somit Kosten verursacht, deren Nutzen nicht belegt ist. Hinzu kommt: Statt konsequent eine gemeinsame Nutzung von Etagendruckern voranzubringen, wurde es hingenommen, dass sich die Anzahl der individuellen Drucker am Arbeitsplatz von 2018 bis 2021 um mehr als 3.450 auf über 10.000 erhöhte. Nachhaltig ist das nicht.
Der Rechnungshof hat dem Finanzressort dringend die Einführung eines zentralen Druckerkonzepts empfohlen und erwartet, dass es sich einen Überblick über alle an das BVN angeschlossenen IT-Komponenten verschafft, um Sicherheitsrisiken zu verringern.

(Jahresbericht Land, Tz. 396-413)

Das Umweltressort veranlasste 2018/2019, einen etwa 800 m langen und ursprünglich etwa 4 m breiten Weg im Grünzug zu erneuern. Der Weg gehört zu den Hauptrouten im Radverkehrsnetz, ist in zwei Richtungen befahrbar und dient auch dem Fußverkehr. Obgleich grundsätzlich Sanierung vor Neubau gilt, unterließ es das Ressort, die beste Lösung mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ermitteln. Der rund 350.000 € teure Neubau des Wegs ist mit seiner Breite von nun noch 3 m für gemeinsame Geh- und Radwege nicht mehr ausreichend bemessen. Überdies schließen getrennte Geh- und Radwege an diese deutlich schmalere Wegfläche an, sodass Nutzungskonflikte mit Folgen für die Verkehrssicherheit nicht ausgeschlossen sind.
Neben der fehlenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Mängeln in der Bauabrechnung hat der Rechnungshof die Nichtbeachtung technischer Regelwerke und die problematische Weggestaltung gerügt.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 272-301)

Verwaltungsgerichte und Staatsgerichtshof beschafften dienstlich nicht erforderliches sowie überwiegend hochpreisiges Mobiliar für einen Flurbereich im Justizzentrum und verstießen so gegen Haushaltsrecht. Ungeachtet der fehlenden Beschaffungsnotwendigkeit wurden auch vergaberechtliche Vorschriften nicht eingehalten. Den Forderungen des Rechnungshofs, das Recht zu beachten und somit Beschaffungen am dienstlichen Bedarf auszurichten, hat sich das Justizressort angeschlossen. Demgegenüber wollen die Verwaltungsgerichte das Mobiliar jedoch nur zum Teil privat finanzieren. Die gesamten Kosten zu erstatten, ist aber geboten, um zumindest die finanziellen Folgen der Rechtsverstöße auszugleichen.
Ebenfalls beanstandet hat der Rechnungshof die Verwendung öffentlicher Mittel für weitere Ausgaben der Fachgerichte ohne dienstliche Notwendigkeit, etwa für hausinterne Bewirtungen oder Blumengeschenke an eigene Beschäftigte.

(Jahresbericht Land, Tz. 198-218)

Bremens Verkehrs- und Stadtentwicklungspläne sahen bereits etliche Jahre vor der Pandemie für die Martinistraße vor, Kraftfahrzeugflächen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs sowie der Aufenthalts- und Erlebnisqualität zurückzubauen. Um die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu erproben, führte das Verkehrsressort von Juli 2021 bis April 2022 einen mehrphasigen Verkehrsversuch durch und ließ Aktionen zur Belebung der Straße veranstalten. Beides finanzierte es mit Mitteln von mehr als 1 Mio. € aus dem Bremen-Fonds zur Pandemiebekämpfung, obgleich die Maßnahmen nicht die dafür erforderlichen strengen verfassungsrechtlichen Bedingungen erfüllten.
Auch hätte das Ressort den Verkehrsversuch nicht durchführen dürfen, weil die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Zudem stellte der Rechnungshof zahlreiche Mängel in den Vergabeverfahren des Ressorts fest.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 302-326)

Bereits 2019 entschied der Senat, in Bahnhofsnähe einen Drogenkonsumraum einzurichten und mit dem Kontakt- und Beratungsangebot eines Trägers zu verbinden.
Das Gesundheitsressort führte weder vor der Entscheidung noch im Verlauf der Planung eine den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende gründliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch, obwohl sich die Kosten im Planungsprozess mehr als verachtfacht hatten. Trotz der deutlich gestiegenen Kosten blieb das Ressort dabei, das ausgewählte Objekt für nunmehr 17 Jahre anzumieten und die Umbaukosten vollständig zu übernehmen, ohne sie auf einen Höchstbetrag zu begrenzen. So werden bis Ende des Jahres 2039 absehbar Kosten in Höhe von rund 7,46 Mio. € anfallen. Weitere finanzielle Belastungen können durch Baukosten- oder Mietpreissteigerungen entstehen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 234-271)

Ende 2016 beauftragte das Kinderressort Immobilien Bremen (IB) damit, ein Kinder- und Familienzentrum zu errichten, das im Sommer 2021 eröffnet wurde und insgesamt rund 6,9 Mio. € kostete. Nachdem mit Planungen für den Bau aus Juni 2017 und aus August 2018 bereits Kosten von mindestens 4,45 Mio. € sowie etwa 6,56 Mio. € zu erwarten gewesen waren, wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss im November 2018 ein veralteter Mittelbedarf von 3,46 Mio. € zur Beschlussfassung vorgelegt. Obwohl die Finanzierung damit nicht genügend gesichert war, leitete IB das Vergabeverfahren Ende April 2019 ein und verstieß somit sowohl gegen Haushaltsrecht als auch gegen Vorgaben baulicher Richtlinien. Der sodann im Mai 2019 beim Ausschuss verspätet angemeldete Mittelbedarf lag mit rund 7,39 Mio. € um fast 4 Mio. € höher als die ursprünglich veranschlagten Kosten.
Ferner beachtete IB Vergaberecht und wirtschaftliche Grundsätze nicht ausreichend, weil ein Generalübernehmer beauftragt wurde, für den Mehrkosten von bis zu 690.000 € eingeplant worden waren.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 151-169)

III. ZUWENDUNGEN UND FÖRDERPROGRAMME

Seit dem Jahr 2013 besteht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Betreuungsanspruch. Betreuungsplätze werden auch von Elternvereinen angeboten, denen das Kinderressort auf Grundlage einer Förderrichtlinie Zuwendungen bewilligt. Insgesamt beliefen sich diese Zuwendungen 2021 auf rund 35 Mio. €.
Die Förderrichtlinie entspricht teilweise nicht dem Zuwendungsrecht und ist insbesondere hinsichtlich der Zuwendungs- sowie der Finanzierungsart zu überarbeiten. In der Anwendungspraxis ist es zudem notwendig, das Haushaltsrecht einzuhalten, also die finanzielle Leistungsfähigkeit der Elternvereine bei der Bemessung der Förderung stärker zu berücksichtigen und die Zusammensetzung, Höhe sowie Verwendung der gewährten Zuwendungen regelmäßig - auch vertieft - zu überprüfen. Ergeben sich dabei Rückforderungsansprüche, sind sie geltend zu machen. Das Ressort hat die Mängel eingeräumt.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 120-150)

Das Wirtschaftsressort gewährt der Universum Managementgesellschaft mbH (Universum) jährlich Zuwendungen. Neben anderen zuwendungsrechtlichen Verstößen - etwa unterlassenen Verwendungsnachweisprüfungen - musste festgestellt werden, dass die in den Jahren 2016 bis 2020 bewilligten Zuwendungen seit 2017 den Bedarf des Universums in jedem Jahr überstiegen hatten. So hätte das Ressort von den insgesamt ausgezahlten gut 6,8 Mio. € rund 497.000 € zurückfordern müssen. Im Gegenteil wurde jedoch das Eigenkapital des Universums Ende 2020 noch um rund 1,3 Mio. € aus dem Bremen-Fonds erhöht. Da das auch insbesondere angesichts des positiven Jahresergebnisses nicht den strengen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Mittelbewilligung aus dem kreditfinanzierten Bremen-Fonds entsprach, war der gesamte Betrag dorthin zurückzuführen.
Nach zunächst kontroverser Diskussion wurde dies mittlerweile zugesichert.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 327-338)

Das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) hatte von 2016 bis 2021 stets über seinem Bedarf liegende Zuwendungen vom Wissenschaftsressort erhalten und damit insgesamt Überschüsse von rund 1,6 Mio. € erzielt. Erstmals 2021 widerrief das Ressort die ursprünglich erneut bewilligte Förderung in Höhe von 1,1 Mio. € vollständig. Allerdings erhöhte es im gleichen Jahr das Stiftungskapital des Instituts um 550.000 €, sodass sich dieses Kapital am Jahresende auf rund 2,2 Mio. € belief. Mangels Erforderlichkeit wurde mit der Erhöhung gegen die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen.
Außerdem hielt das ISL eine Beteiligung von 80 % an einer GmbH mit einem Eigenkapital von rund 75.000 € zum Ende des Jahres 2017. Der Verkauf dieser Beteiligung im Februar 2018 ohne vorherige gutachterliche Wertfeststellung und zu einem Preis von 8,- € war ebenfalls zu beanstanden.

(Jahresbericht Land, Tz. 219-240)

Seit 1993 fördert das Land Wärmeschutzmaßnahmen an älteren Wohngebäuden, um deren Energieeffizienz zu verbessern und CO2-Emissionen zu verringern. Dies gelang zwischen 2011 und 2019 allerdings in immer geringerem Umfang, auch weil das Klimaschutzressort den Erfolg des Förderprogramms nur unzureichend überprüfte.
Zudem beauftragte das Ressort mit der Durchführung des Förderprogramms seit jeher externe Unternehmen. Seit 2018 ging mehr als jeder fünfte Euro der jährlichen Fördergesamtausgaben als Vergütung an Externe. Dieser Anteil ist aber deutlich zu hoch. Ob ferner die Auslagerung der Aufgaben erforderlich und die Vergütungen wirtschaftlich gewesen wären, konnte das Ressort aufgrund unterlassener Prüfungen nicht nachweisen. Auch kontrollierte es zumindest seit 2017 nicht ausreichend, inwieweit die Aufgaben ordnungsgemäß erledigt worden wären.

(Jahresbericht Land, Tz. 296-337)

Die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) bearbeitet Zuwendungen aus verschiedenen Förderprogrammen. Dabei bewilligte sie ohne weitere Prüfung nahezu regelmäßig den nach den anzuwendenden Richtlinien eines Programms höchstmöglichen Förderbetrag. Höchstsätze sind aber keine Regel-sätze. Zuwendungen dürfen nur in Höhe des tatsächlich benötigten Mittelbedarfs gewährt werden.
Auch ihren tatsächlich anfallenden Bearbeitungsaufwand je Förderprogramm ermittelte die BIS nicht. Daher ist weder feststellbar, ob die einzelnen Programme wirtschaftlich abgewickelt worden wären noch ob Aufwand und Förderwirkung in einem angemessenen Verhältnis zu einander gestanden hätten. Es ist jedoch erforderlich, die Durchführungskosten von Förderprogrammen nach ihrem tatsächlichen Aufwand abzurechnen.

(Jahresbericht Land, Tz. 257-269)

Das Wirtschaftsressort beauftragte die Bremer Aufbau-Bank (BAB) und die BIS mit der Durchführung eines Programms zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Zu den Förderungsmöglichkeiten enthielten verschiedene Informationsquellen unterschiedliche Angaben, die bei der Bearbeitung der Verfahren zudem nicht immer beachtet wurden. Eine einheitliche Informations- und Anwendungspraxis ist jedoch geboten.
Als Vergütung auf Stundenbasis waren für BAB und BIS 0,5 Mio. € aus dem ursprünglich 5 Mio. € und später 2,85 Mio. € umfassenden Förderbudget vorgesehen. Da die Vergütungshöhe dem verringerten Gesamtvolumen aber nicht anteilig angepasst wurde, belief sie sich - gemessen an den bis Mitte 2022 bereits geleisteten Stunden - letztlich aber nicht mehr auf 10 %, sondern auf gut 17,5 % des Budgets. Dies ist für Durchführungskosten rein bremischer Programme deutlich zu hoch.

(Jahresbericht Land, Tz. 338-356)

IV. ZIELE VERFEHLT

Schulsozialarbeit unterstützt Schülerinnen und Schüler bei Problemen im Alltag. Im Jahr 2021 wurden knapp 6,7 Mio. € dafür eingesetzt. Perspektivisch soll jede Schule mindestens mit einer Vollzeitstelle für Schulsozialarbeit ausgestattet werden, was zu weiteren Kosten von etwa 2,9 Mio. € führen wird. Insbesondere in Stadtteilen mit schwierigen sozialen Verhältnissen konnte das Bildungsressort schon 2020 und 2021 nicht alle dafür in den Schulen vorgesehenen Stellen besetzen. Der Rechnungshof hat daher konkrete Maßnahmen zur zusätzlichen Gewinnung von Fachkräften empfohlen.
Schulsozialarbeitende sind auch in temporären Lerngruppen eingesetzt. Der Ausbau solcher Gruppen und die Evaluation ihrer Arbeit wurden ebensowenig umgesetzt wie die im Rahmenkonzept zur Schulsozialarbeit beschlossenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Professionalisierung.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 170-202)

Sein Ziel, die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen jährlich zu kontrollieren, hat das Ordnungsamt in den letzten 10 Jahren nicht annähernd erreicht. Auch die beabsichtigte Refinanzierung der Personal- und Sachkosten für die Kontrollen gelang nicht im Ansatz. Dennoch wurden diese Ausgaben in den Haushaltsplänen durchgehend als refinanziert bezeichnet und der erforderliche Personalbedarf wurde nicht ermittelt. Die Gebühr für die Kontrollen ist ebenfalls seit mehr als 10 Jahren unverändert, ohne dass das Innenressort sie auf eine Kostendeckung überprüft hätte.
Der Rechnungshof hat das Innenressort aufgefordert, den Personalbedarf für jährliche Aufbewahrungskontrollen zu ermitteln sowie Gebühren und Refinanzierungen regelmäßig zu überprüfen. Das Ressort will dies umsetzen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 97-119)

Nach dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz sind Pflege- und Betreuungseinrichtungen nicht nur anlassbezogen, sondern jährlich wiederkehrend anlassunabhängig zu kontrollieren. Solche Regelprüfungen durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht gab es in den letzten Jahren jedoch kaum. So wurden zwischen 2017 und 2019 nur ungefähr 1 % bis 4 % der Einrichtungen regelhaft geprüft. Auch die 2021 erreichten etwa 29 % waren noch weit von der gesetzlichen Vorgabe entfernt. Anlassbezogene Prüfungen wurden 2020 und 2021 zudem überwiegend nicht vor Ort, sondern nur nach Aktenlage durchgeführt.
Der Rechnungshof hat gefordert, den gesetzlichen Prüfpflichten vollumfänglich nachzukommen, Organisation sowie Personalbedarf der Wohn- und Betreuungsaufsicht umfassend zu untersuchen und kostendeckende Gebühren zu erheben, um Haushaltsrechtsverstöße künftig zu vermeiden. Das Sozialressort hat die Mängel eingeräumt.

(Jahresbericht Land, Tz. 270-295)

Ob ambulante Pflegedienste ordnungsgemäß arbeiten, hat die Stadt seit 2020 gesetzlich verpflichtend anlassbezogen zu prüfen. Die dafür eingerichtete Prüfgruppe nahm ihre Tätigkeit erst verspätet im Herbst 2021 auf und befand sich auch in der ersten Hälfte des Jahres 2022 noch im Aufbau. Die beabsichtigte Refinanzierung dieses Personals aus erwarteten finanziellen Rückforderungen gegenüber den Pflegediensten konnte so zunächst nicht wie geplant erreicht werden. Mit einem umfassenden Controlling will das Ressort Verbesserungsbedarfe künftig frühzeitig erkennen und umsetzen können.
Unter Verstoß gegen haushalts- und sozialrechtliche Vorschriften gewährte das Ressort ferner einem Pflegedienst 150.000 € für die zusätzliche Vergütung seiner Beschäftigten. Die nicht rechtmäßig geleistete Zahlung hat der Pflegedienst schon während der Prüfung durch den Rechnungshof an das Ressort erstattet.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 203-233)

Staatsanwaltschaft und Polizei unterhalten eine gemeinsame Beweisstückstelle an zwei Standorten. Grundsätzlich sollen Asservate im Polizeipräsidium aufbewahrt werden. Sind besondere Sicherheitsvorkehrungen notwendig, lagern sie bei der Staatsanwaltschaft. Um bei der Versendung zwischen den Standorten Doppelerfassungen sowie Medienbrüche zu vermeiden, ist seit Jahren beabsichtigt, ein einheitliches elektronisches Asservatenverwaltungssystem einzuführen, allerdings bislang ohne Erfolg. Vorgaben für Inventuren fehlen ebenfalls. Auch wird nicht kontrolliert, ob die mit der Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge beauftragten Dienstleister ihren Obhutspflichten nachkommen, etwa zum Schutz vor Beschädigungen der Fahrzeuge.
Die Ressorts verweisen hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Polizei und Justiz auf die künftige elektronische Akte und wollen ansonsten Abhilfe schaffen.

(Jahresbericht Land, Tz. 186-197)

Bremische Hochschulen und Forschungseinrichtungen kooperieren auf vielfältige Weise mit der ehemaligen Jacobs University, heute Constructor University. Aus manchen solcher Kooperationen entstehen finanzielle Risiken für den bremischen Haushalt. So wird die Universität Bremen einen bis Ende 2027 gemeinsam mit der Privatuniversität angebotenen Studiengang künftig in ähnlicher Form alleine zu betreiben haben. Auch eine Graduiertenschule zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wäre bei der angekündigten inhaltlichen Neuausrichtung der Privatuniversität von der Universität Bremen verstärkt aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Wird zudem staatlich unterhaltene Infrastruktur, etwa ein Forschungsschiff, von Privaten genutzt, sind die Kosten dafür in Rechnung zu stellen. Auch dies musste der Rechnungshof anmahnen.

(Jahresbericht Land, Tz. 241-256)

V. IT-ANGELEGENHEITEN

Im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung gewinnen IT-Kooperationen zwischen Gemeinden, Ländern und dem Bund zunehmend an Bedeutung, etwa für den Einkauf oder die Entwicklung von Software zum gemeinsamen Betrieb. Etliche Vereinbarungen zu solchen IT-Kooperationen ließen wesentliche Inhalte ganz oder teilweise außer Acht, so beispielsweise Nutzungsrechte und Haftungsfragen mit der Folge finanzieller Risiken oder auch IT-Sicherheits- sowie Datenschutzaspekte. Anders als vorgesehen waren sie zudem nicht alle im zentralen Dokumentenmanagementsystem abgelegt, sodass die Gesamtzahl der Kooperationen unbekannt war. In nahezu der Hälfte der Vereinbarungen wurden außerdem Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nicht genügend berücksichtigt.
Als Konsequenz aus der Prüfung hat das Finanzressort eine mit dem Rechnungshof abgestimmte Checkliste zur rechtssicheren Vertragsgestaltung für die bremischen Dienststellen erarbeitet.

(Jahresbericht Land, Tz. 414-444)

Neue oder zu ändernde IT-Verfahren müssen vor ihrem Einsatz vom Finanzressort im Einvernehmen mit dem Rechnungshof freigegeben werden. Mit dieser Rechtspflicht sollen die mit der IT einhergehenden Risiken für die Kassensicherheit minimiert werden. Die Freigabeverfahren, deren Anzahl mit zunehmender Digitalisierung stark gestiegen ist, ziehen sich deshalb oft in die Länge, weil es den beantragenden Stellen nicht gelingt, die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Insbesondere sind häufig Mängel bei der Verfahrensdokumentation und die ungenügende Berücksichtigung von IT-Sicherheitsaspekten festzustellen. Im schlechtesten Fall kommt es zu teuren Nachbesserungen, falls nachträgliche Änderungen an IT-Systemen vorgenommen werden müssen.
Mit einer gemeinsamen Handlungshilfe und Mustervorlagen wollen Finanzressort und Rechnungshof den Freigabeprozess vereinfachen und beschleunigen.

(Jahresbericht Land, Tz. 445-458)