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Zusammenarbeit mit anderen Rechnungshöfen

Die Landesrechnungshöfe prüfen die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder, während der Bundesrechnungshof die des Bundes prüft. Die Rechnungshöfe sind eigenständige und voneinander unabhängige Organe der externen Finanzkontrolle.

Die Rechnungshöfe tauschen Prüfungserkenntnisse aus und stimmen sich in Grundsatzfragen ab.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe treffen sich regelmäßig zu Konferenzen. Außerdem wurden Arbeitskreise zu bestimmten Themenbereichen eingerichtet, wie Personal, Soziales, Bau oder Organisation und IT.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat in ihrer Konferenz vom 9. bis 11. Oktober 2023 in Saarbrücken folgenden Beschluss gefasst:

Gebäude und Straßen der öffentlichen Hand stellen erhebliche Vermögenswerte dar. Sie dienen der Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben. Unterlassene oder verspätete Erhaltung kann zu vermeidbaren Schäden an der Bausubstanz und in der Folge zu zusätzlichem Erhaltungs- oder früherem Erneuerungsbedarf führen. Weitere Kosten können entstehen, wenn öffentliche Gebäude oder Straßen nicht nutzbar sind und dadurch beispielsweise Anmietungen oder Umleitungen erforderlich werden. Zudem ist ein sorgsamer und vorausschauender Umgang mit der Infrastruktur geboten, um Substanzverlust zu vermeiden.

Obwohl zunehmend IT-gestützte Managementsysteme zur Erhaltungsplanung eingesetzt werden, stellen Rechnungshöfe des Bundes und der Länder – insbesondere bei Gebäuden – nach wie vor unvollständige oder sogar gänzlich fehlende Bestandserhebungen und erhebliche Erhaltungsrückstände fest.

Verlässliche Erhebungen sind jedoch für belastbare und zukunftsorientierte Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers sowie zur Erfüllung der Haushaltswahrheit und -klarheit unerlässlich.

Die Rechnungshöfe empfehlen daher folgende Leitlinien zur Erhaltung von Gebäuden und Straßen:

Baulichen Zustand umfassend digital erfassen, Erhaltungs- und Erneuerungsbedarfe ermitteln

Eine nur auf den offensichtlichen oder dringendsten Erhaltungsbedarf ausgerichtete Erfassung von Schäden kommt in vielen Bereichen einem „Fahren-auf-Sicht“ gleich. Dies vernachlässigt den nutzungs- und alterungsbedingten baulichen Substanzverlust und hat unverhältnismäßig hohe und damit unwirtschaftliche Sanierungskosten zur Folge. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, den baulichen Zustand sämtlicher öffentlicher Gebäude und Straßen umfassend digital zu erfassen und fortlaufend zu aktualisieren. Daraus sind die erforderlichen Erhaltungs- und Erneuerungsbedarfe abzuleiten und zu priorisieren.

Zukunftsfähige Konzepte zur Erhaltung bzw. Erneuerung der Infrastruktur entwickeln

Auf Grundlage der erfassten Daten sind Erhaltungskonzepte mit messbaren Zielen sowie konkrete und fortzuschreibende Erhaltungspläne zu entwickeln bzw. es ist eine Erneuerung der Infrastruktur vorzusehen. Insgesamt sind dabei lebenszyklusbezogene Ziele und Kosten, Flächenoptimierungen aufgrund neuer Arbeitsformen sowie die Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaneutralität zu beachten.

Die Erhaltungs- bzw. Erneuerungspläne müssen die Maßnahmen priorisieren sowie den begründeten finanziellen und personellen Ressourcenbedarf für die Umsetzung benennen. Sie dienen damit als fachliche Grundlage für die Entscheidungen zur Bewilligung von Haushaltsmitteln.

(Vollständiger Beschlusstext - Saarbrücker Leitlinien zum Erhalt der Gebäude- und Straßeninfrastruktur vom 10.10.2023) (pdf, 283.3 KB)

Die Schuldenbremse erlebt seit 2020 eine fortwährende Bewährungsprobe. Wurde zunächst von Bund und Ländern wegen der Corona-Pandemie von der Möglichkeit, Notlagenkredite aufzunehmen, umfassend Gebrauch gemacht, werden gegenwärtig andere Krisen als Begründung für das Vorliegen einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation herangezogen. Dies erhöht den Druck auf die öffentlichen Haushalte. Um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zukünftig und langfristig zu sichern, fordern die Rechnungshöfe auf ihrer Tagung in München am 24. und 25. April 2023, die Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung zu nutzen und sich nicht ausschließlich mit zusätzlichen milliardenschweren Notkrediten zu belasten.
Vielmehr ist die verfassungsrechtliche Schuldenbremse einzuhalten und darf nicht aufgeweicht werden. Auch eine Umgehung der Schuldenbremse durch Auslagerung der Kreditaufnahme aus den Kernhaushalten, etwa in Fonds, Nebenhaushalten oder andere Konstruktionen, gilt es zu vermeiden. Eine wirksame Schuldenbegrenzung ist Garant einer finanziell nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik.

(Vollständiger Beschlusstext - Münchner Erklärung vom 25.04.2023) (pdf, 249.9 KB)

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben sich mit der Finanzierung von polizeilichem Mehraufwand bei gewinnorientierten Großveranstaltungen befasst und empfiehlt, die dazugehörige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Anlass zum Handeln zu nehmen und im Interesse der Allgemeinheit und der Steuerzahlenden die Möglichkeit zu nutzen, gewinnorientierte Veranstalter an den Kosten erhöhten Polizeiaufwands bei risikobehafteten Großveranstaltungen zu beteiligen.

(Vollständiger Beschlusstext) (pdf, 514.3 KB)

Die Europäische Kommission strebt einheitliche Rechnungsführungsgrundsätze (sog. EPSAS) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union an. Dass die Ziele einer „besseren Haushaltsüberwachung“ und einer „Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion“ mit der verbindlichen Einführung der EPSAS erreicht werden, ist nicht zu erwarten. Denn es mangelt nicht an geeigneten Rechnungslegungssystemen, die verlässliche Daten bereitstellen können. Vielmehr sind eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die strikte Einhaltung der Europäischen Fiskalregeln nicht durchgängig sichergestellt. Darüber hinaus sind Bedarf und Nutzen der EPSAS nach wie vor nicht überzeugend dargelegt. Zudem fehlt weiterhin eine belastbare Kosten-/Nutzenabwägung.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat diese Erklärung (pdf, 224.5 KB) im Mai 2020 verabschiedet.

Als gemeinsamen Prüfungsmaßstab für IT-Prüfungen haben die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder die IT-Mindestanforderungen (pdf, 782.2 KB) erarbeitet. Sie beschreiben die grundlegenden Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, ordnungsgemäßen und sicheren Einsatz der IT.

Mit dem Grundsatzpapier zum Informationssicherheitsmanagement (pdf, 1.2 MB) und dessen Anlagen werden die Prüfungserkenntnisse der Rechnungshöfe zusammengefasst und zu ausgewählten Aspekten Empfehlungen für eine zukünftige Ausgestaltung der Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS) in Bund, Ländern und Kommunen abgegeben. Dieses Papier ergänzt damit die Mindestanforderungen der Rechnungshöfe zum Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik vom Juni 2016. Darüber hinaus stellen die Rechnungshöfe Empfehlungen für die Prüfung der Informationssicherheit bereit.

Die Handreichung IT-Verbünde und IT-Kooperationen (pdf, 475.8 KB) formuliert auf Basis der Prüfungserfahrungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Mindestanforderungen zur Ausgestaltung von IT-Verbünden. Die Checkliste konkretisiert diese Anforderungen.

Mit den Organisationsgrundsätzen (pdf, 142.3 KB) wollen die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder den Bundes- und Landesverwaltungen eine Handreichung geben, die in knapper Form darlegt, was die Rechnungshöfe von einer wirtschaftlichen Verwaltungsorganisation erwarten. Das Papier soll den mit der Organisation befassten Beschäftigten in den Behörden eine Übersicht zu den Anforderungen der Rechnungshöfe als praxistauglichen Leitfaden zur Verfügung stellen. Für die Rechnungshöfe sind diese Grundsätze – analog zu den IuK-Mindestanforderungen – gemeinsame und transparente Prüfungsmaßstäbe.

Mit dem Positionspapier zum Thema Aktenführung (pdf, 282.7 KB) wird insbesondere die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Aktenführung verdeutlicht. Darin geben die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Hinweise und Empfehlungen zur Aktenführung und zur Einführung der so genannten E-Akte.

Mit den Leitsätzen zur Personalbedarfsermittlung (pdf, 495.4 KB) ergänzen die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder die Grundsätze für die Verwaltungsorganisation um den Bereich der Personalbedarfsermittlung. In knapper Form wird dargelegt, was die Rechnungshöfe unter einem sach- und methodengerecht ermittelten Personalbedarf verstehen. Die Empfehlungen stellen Maßstäbe der Rechnungshöfe für Untersuchungen des Personalbedarfs in den Bundes- und Landesverwaltungen dar.