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Prüfungsinhalte und Prüfungsverfahren

Im Folgenden können Sie erfahren,

  • wie der Rechnungshof seine Prüfungen plant und
  • wie er bei den Prüfungen vorgeht.

Wie plant der Rechnungshof seine Prüfungen?

Themen, Umfang und Art der Prüfungen bestimmt der Rechnungshof selbst. Welche Themen geprüft werden sollen, entscheidet der Rechnungshof jährlich aufgrund seiner Prüfungsplanung. Er prüft möglichst gegenwartsnah, um einen großen Nutzen für Bremen erzielen zu können.

Er wählt seine Prüfungen unter anderem nach folgenden Kriterien aus:

  • finanzielle Bedeutung von Maßnahmen
  • grundsätzliche Aspekte der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns
  • Zweckmäßigkeit von Verwaltungsregelungen und -entscheidungen
  • Allgemeingültigkeit und Übertragbarkeit von möglichen Prüfungsergebnissen

Bei der Planung wird jeweils die Art der Prüfung festgelegt, z. B.:

  • Ordnungsmäßigkeitsprüfung
  • Organisationsprüfung
  • Zuwendungsprüfung
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Betätigungsprüfung

Zunehmende Bedeutung gewinnen Prüfungen zur Frage, ob die Verwaltung ausreichend konkrete Ziele definiert und ob sie Vergleiche mit anderen, z. B. Ländern und Kommunen, durchführt (Benchmarking). Auch, ob und wie die Verwaltung Erfolgskontrollen über die Zielerreichung anstellt, prüft der Rechnungshof vermehrt.

Wie geht der Rechnungshof bei seinen Prüfungen vor?

Der Rechnungshof nutzt die ihm zugänglichen Informationen und erbittet die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen der Verwaltung. Anhand der Maßstäbe Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bewertet er seine Feststellungen. Seine Erkenntnisse und Schlussfolgerungen stellt der Rechnungshof in Prüfungsmitteilungen dar. Die Prüfungsergebnisse, insbesondere die ermittelten Sachverhalte, werden oft in einem Schlussgespräch mit dem geprüften Bereich erörtert. Den geprüften und aufsichtführenden Stellen schickt der Rechnungshof seine Prüfungsberichte dann zumeist mit der Bitte um Stellungnahme zu. Das Prüfungsverfahren endet in der Regel mit der Erwiderung des Rechnungshofs.

Ist das Prüfungsergebnis von besonderer Bedeutung, wird es in den Jahresbericht für das Land oder die Stadt aufgenommen. Die Bremische Bürgerschaft setzt Rechnungsprüfungsausschüsse (jeweils für Stadt und Land) ein, um über die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs zu beraten und darüber zu beschließen, wie mit den Vorschlägen des Rechnungshofs umgegangen werden soll.