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Rechnungshof legt Jahresberichte 2026 vor

Die nicht überall rund laufenden bremischen Haushalte schnell reparieren

Am heutigen Freitagmorgen hat die Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen der
Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft die diesjährigen Jahresberichte übergeben.

Anlässlich der Veröffentlichung weist die Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Imke Sommer darauf hin, dass die weitreichenden Verschuldungsmöglichkeiten davon ablenken, dass die Bremischen Haushalte dringend konsolidiert werden müssen. Dazu vergleicht sie die bremischen Haushalte mit einem Uhrwerk: „Wir können uns die bremischen Haushalte als komplexe Uhrwerke vorstellen, die nicht überall rund laufen. Zu konsolidieren bedeutet festigen und stärken und genau so eine umfassende Festigung und Stärkung brauchen diese Uhrwerke jetzt. Manchmal reicht es, kleine Zahnrädchen zu justieren, um einen großen Effekt zu erzielen. An anderer Stelle sind größere Reparaturen notwendig und gelegentlich zeigt sich, dass alte Mechanismen überhaupt nicht mehr funktionieren und durch neue ersetzt werden müssen. Die Prüfungen des Rechnungshofs legen gefundene Schwachstellen offen und weisen auf notwendige oder empfehlenswerte Reparaturen hin.“

Teilweise reagierten die geprüften Stellen bereits im Laufe der Prüfungen mit Verbesserungen, so dass positive Wirkungen für den Landeshaushalt und die Verwaltungseffizienz schon erzielt werden konnten. So ergab sich bei der stichprobenhaften Überprüfung der für Energiemehrkosten ausgezahlten notlagenkreditfinanzierten Billigkeitsleistungen allein in einem Ressortbereich ein Rückzahlungsanspruch von nahezu drei Millionen Euro gegenüber einer Institution. Die Prüfung der Erstattung von Aufwendungen für Mutterschaftsleistungen zeigte bereits in einer Stichprobe von rund einem Viertel der Gesamtfälle Erstattungsansprüche Bremens gegenüber Krankenkassen von etwa 750.000 Euro.

Die in diesem Jahr insgesamt 23 veröffentlichten Prüfungen zeigen die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte für die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen. So wurden

  • Wirkung und Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen nicht ausreichend geprüft und daraus zu wenig oder gar keine Konsequenzen gezogen,
  • Ziele nicht konsequent in den Blick genommen,
  • die Steuerung vernachlässigt,
  • Doppelstrukturen fortgesetzt,
  • Mittel gar nicht oder verspätet zurückgefordert,
  • Risiken nicht vorgebeugt und
  • Fraktionsmittel zweckfremd ausgeben.

Dr. Imke Sommer fasst die Ergebnisse der Jahresberichte folgendermaßen zusammen: „An vielen Stellen könnte Bremen wirtschaftlicher, effektiver und risikoärmer handeln, wenn jetzt die Konsequenzen aus den vom Rechnungshof aufgezeigten Fehlern gezogen werden. Das gilt nicht nur für die Kernverwaltung, sondern auch für ausgelagerte Bereiche. Bremen kann es sich schlicht nicht leisten, die in den Prüfungen des Rechnungshofs erkannten Umsteuerungsnotwendigkeiten zu ignorieren!“

Welche haushaltsschonende Verhaltensweise wäre wo erforderlich gewesen?

Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen und Konsequenzen ziehen

Bremen hätte Haushaltsmittel in zum Teil beträchtlicher Höhe sparen können oder kann dies durch Umsteuerungen immer noch, wenn

  • bei der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 nicht ein Angebot den Zuschlag erhalten hätte, das auch die geprüften Stellen für deutlich überhöht hielten,
  • beim Gutscheinsystem BreMEHR rechtzeitig darauf geachtet worden wäre, ob die Fördermittel die gewünschten Wirkungen entfalten,
  • bei der Förderung der InnoWi GmbH die Erfolgskontrolle verbessert und Einnahmemöglichkeiten genutzt,
  • bei der Erstattung von Aufwendungen für Mutterschaftsleistungen Erstattungsanträge in jedem Fall rechtzeitig in zutreffender Höhe gestellt,
  • im Zulassungsverfahren für die bremischen Märkte die rechtlichen Anforderungen besser eingehalten und die Gebühren regelmäßig auf Kostendeckung überprüft und
  • bei Zuwendungen an Schulen in freier Trägerschaft die rechtlichen Anforderungen eingehalten, Mittel nur bei Bedarf ausgezahlt, Zuwendungsnachweise zügig geprüft und Rückforderungsansprüche zeitnah geltend gemacht würden.

Ziele konsequenter in den Blick nehmen

Bremen würde seine Ziele besser erreichen, wenn es sie konsequenter in den Blick nähme. Dazu müssten beispielweise

  • die Fehlbelegung von Sozialwohnungen konsequenter unterbunden,
  • die Strategie zur zweckgemäßen Verwendung der Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen weiterentwickelt,
  • Nachhaltigkeits-Berichtspflichten der Gesellschaften konsolidiert und die Berichte ausgewertet,
  • die Forschungsförderungsmittel zielgenauer verwendet und
  • das Haus der Wissenschaft öffentlichkeitswirksamer präsentiert werden.

Steuerung verbessern

In zwei Prüfungen zeigte sich, dass die Steuerung durch die Verwaltung stark verbesserungsbedürftig ist: So sollte die Volkshochschule die Instrumente zur Steuerung der verschiedenen Geschäftsbereiche besser nutzen und Bedarfe für Anmietungen besser ermitteln und das Bürgeramt sein Terminmanagement besser steuern sowie die Vorgangsbearbeitung konsequent digitalisieren.

Doppelstrukturen abbauen

In den Prüfungen zum Gebäudemanagement des Umweltbetriebs Bremen und zur Gebührenerhebung für polizeiliche Amtshandlungen zeigten sich neben anderen Defiziten ineffektive und kostenträchtige Doppelstrukturen.

Bei der Rückforderung von Haushaltsmitteln Tempo anziehen

In den Prüfungen zu den gezahlten Billigkeitsleistungen für Energiemehrkosten, zu Pandemiehilfen für gemeinnützige Organisationen, zu Zuwendungen an Trägern von Ganztagsangeboten und zum Forderungsmanagement im Amt für soziale Dienste wurde deutlich, dass der bremische Haushalt durch eine Beschleunigung der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen entlastet werden könnte.

Risiken minimieren

In einer Prüfung zeigte sich, dass das Trinkwasser zahlreicher öffentlicher Gebäude gründlicher und nachhaltiger auf Krankheitserreger untersucht werden muss. Zudem wurde deutlich, dass die verspätete Ablösung veralteter Software neben Risiken für die IT-Sicherheit auch solche für den Bremischen Haushalt birgt. Haushaltsrisiken könnten auch minimiert werden, wenn das Amt für soziale Dienste ein einheitliches internes Kontrollsystem zur Erkennung von Bearbeitungsfehlern nutzen würde.

Fraktionsmittel zweckentsprechend ausgeben

In einer Prüfung zeigte sich, dass die Fraktionen sich nicht in jedem Fall daran gehalten hatten, die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend und wirtschaftlich auszugeben.

Bremische Haushalte konsolidieren

Konsolidierungserfordernisse bestehen nicht nur aufgrund steigender Ausgaben und einer gleichzeitig ungewissen Entwicklung der Steuereinnahmen. Auch die Tilgung der verbleibendenden notlagenbedingten Kredite von 2,8 Mrd. € wird zukünftige Haushalte belasten. Eigenkapitalzuführungen an neue Gesellschaften erhöhen kurzfristig die zur Verfügung stehenden Mittel, belasten aber dauerhaft die Haushalte durch höhere Zinsausgaben. Globale Minderausgaben über die erfahrungsgemäß verbleibenden Minderbedarfe hinaus verfehlen deren Zweck und schränken Handlungsmöglichkeiten der Ressorts ein. Die Bilanzen von Land und Stadtgemeinde Bremen sind weiterhin fehlerhaft. Dieses ist insbesondere vor dem Hintergrund der Umstellung auf die Doppik ab 2027 problematisch.

Für weitere Informationen erhalten Sie hier die Pressemitteilung - nicht barrierefreie Druckversion (pdf, 239.1 KB), die Kurzfassungen der Berichte - nicht barrierefreie Druckversion (pdf, 234.9 KB) sowie den vollständigen Text der Jahresberichte 2026 - Land und Stadt (pdf, 4.6 MB).

Die folgenden Absätze geben die Kurzfassungen der in den Jahresberichten enthaltenen Beiträge wieder.

I. WIRKSAMKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT PRÜFEN UND KONSEQUENZEN ZIEHEN

Das Straßenbahnprojekt „Linie 2 verbindet“ im Bremer Osten soll mit umfangreichen Bundes- und Landesmitteln realisiert werden. Die zunächst prognostizierten Gesamtprojektkosten sind seit dem Jahr 2019 um 45 Mio. € auf 87,7 Mio. € angestiegen. Auch der von Bremen zu tragende Anteil hat sich nahezu verdoppelt und beträgt aktuell 8 Mio. €.

Die Arbeiten für den Abschnitt Bennigsenstraße bis Steubenstraße wurden vergeben, obwohl sowohl das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) als auch das Ressort die Preise für deutlich überhöht hielten. Fachplanende hatten für diesen Abschnitt zuvor Kosten von 15,6 Mio. € ermittelt. Das einzige Angebot einer Bietergemeinschaft belief sich demgegenüber auf 22 Mio. €. ASV und Ressort sahen sich trotz dieses auch aus ihrer Sicht unangemessenen Angebots gezwungen, den Auftrag zu vergeben.

Dass die Verantwortlichen das Konzept für die aufgrund der Bauarbeiten notwendigen Sperrungen und Straßenumleitungen nicht rechtzeitig aufgestellt hatten, verursachte Mehrkosten in Höhe von 1 Mio. €.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 116-147)

Um nach der Pandemie die Innenstadt wieder zu beleben und die Gewerbetreibenden zu unterstützen, förderte das Wirtschaftsressort in den Jahren 2021 bis 2023 das Projekt „Digitales Gutscheinsystem BreMEHR“ des Vereins CityInitiative Bremen Werbung. Kund:innen konnten Gutscheine kaufen, die um einen Bonus von 21 % der Gutscheinsumme aufgestockt wurden. Diese Gutscheine konnten für die Bezahlung von Einkäufen bei den teilnehmenden Unternehmen genutzt werden.

Das Wirtschaftsressort zahlte die Fördermittel aus, ohne darauf zu achten, ob sie überhaupt benötigt wurden. Zudem verlängerte es die Förderung, obwohl die beabsichtigte Stärkung von Handel und Gastronomie in der Innenstadt sowie in Vegesack nicht nachgewiesen war. Nur wenige Unternehmen profitierten von der Fördermaßnahme. Von den ursprünglich vorgesehenen 1,5 Mio. € Bonusvolumen war zu Projektende etwa 1 Mio. € für Bonuszahlungen ausgereicht worden. Die restlichen Mittel waren für Marketing und Dienstleistungen eingesetzt worden.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 436-457)

Die InnoWi GmbH berät verschiedene Interessent:innen zu gewerblichen Schutzrechten. Zudem unterstützt sie Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen bei Recherchen zu möglichen Schutzrechten sowie bei der Verwaltung und Verwertung bereits bestehender Rechte. Die InnoWi GmbH wird von der Senatorin für Wirtschaft und der Senatorin für Wissenschaft gefördert. Bei der Förderung werden nicht immer geeignete Ziele und Kennzahlen festgelegt, so dass nicht bewertet werden kann, ob die Förderung der GmbH erfolgreich ist oder nicht.

Der Rechnungshof hat empfohlen, die Akquisemaßnahmen und die Angebote der InnoWi GmbH für die Zielgruppe der bremischen wissen-schaftlichen Einrichtungen attraktiver zu gestalten, um dem Trend rückläufiger Erträge und Patentanmeldungen in diesem Bereich entgegenzuwirken. Außerdem hat der Rechnungshof Wege aufgezeigt, für bestimmte Leistungen der InnoWi GmbH Entgelte zu erheben.

(Jahresbericht Land, Tz. 439-465)

Krankenkassen erstatten Arbeitgeber:innen die aus Anlass einer Schwangerschaft gezahlten Aufwendungen für Mutterschaftsleistungen. Für die bremischen Tarifbeschäftigten ist der Eigenbetrieb Performa Nord für die Geltendmachung der Erstattungsansprüche zuständig.

Die Prüfung des Rechnungshofs ergab, dass zahlreiche Erstattungsanträge gar nicht, verspätet oder in unzutreffender Höhe gestellt wurden. Allein für das Jahr 2020 sind Erstattungsansprüche von mindestens 205 T€ bereits verjährt. Dieser Betrag beruht ausschließlich auf einer Stichprobe, die nur rund ein Viertel der relevanten Fälle umfasste. Mit hoher Wahrscheinlichkeit überschreiten die verjährten Ansprüche - auch für die Jahre vor 2020 - die Millionengrenze. Erst infolge der Prüfung machte Performa Nord für die Jahre ab 2021 weitere Erstattungsansprüche von über 758 T€ gegenüber den Krankenkassen geltend, die ebenfalls ausschließlich auf die geprüfte Stichprobe zurückgehen.

Finanzressort und Performa Nord haben zugesagt, die gravierenden Mängel in den Arbeitsprozessen aufzuarbeiten und künftig eine ordnungsgemäße, vollständige und einheitliche Bearbeitung sicherzustellen.

(Jahresbericht Land, Tz. 395-415)

Bei der Zulassung von Schaustellenden und Marktbeschicker:innen zu den bremischen Volksfesten und Jahrmärkten hielt die Marktverwaltung beim Wirtschaftsressort teilweise die rechtlichen Vorgaben nicht ein. So wurden unvollständige Bewerbungsunterlagen akzeptiert. Nach welchen Bewertungskriterien entschieden worden war, war in vielen Fällen nicht nachvollziehbar.

Der Rechnungshof hat empfohlen, die digitalen Möglichkeiten für das Zulassungsverfahren besser zu nutzen. Obwohl die Veranstaltung der Märkte seit Jahren erheblich defizitär ist, passte das Ressort die im Jahr 2013 festgelegten Gebühren erst im Jahr 2025 an, vermochte aber die zugrunde gelegten Kosten nicht zu plausibilisieren. Regelwidrig legte das Ressort der Gebührenermittlung keine betriebswirtschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung zugrunde. Der Rechnungshof hat gefordert, die Gebührenhöhe künftig regelmäßig auf ihre Kostendeckung hin zu überprüfen und die Höhe der Gebühren unter Einbeziehung aller umlagefähigen Kosten anzupassen.

(Jahresbericht Land, Tz. 416-438)

Das Bildungsressort bewilligte Schulen in freier Trägerschaft in der Stadtgemeinde Bremen in den Jahren 2020 bis 2024 insgesamt 6,8 Mio. € Digitalpakt-Mittel. Damit wurden unter anderem mobile Endgeräte für Schüler:innen und Whiteboards beschafft und das schulische WLAN ausgebaut. Um die für das Programm Leihgeräte für Lehrkräfte erforderliche Richtlinie zu erstellen, benötigte das Ressort elf Monate. Dies hatte zur Folge, dass die Berechtigten ihre Anträge innerhalb eines Zeitraums von nur zwei Monaten stellen mussten. Die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren zeigt weiterhin erhebliche Mängel, Verwendungsnachweise werden nach wie vor nicht zügig geprüft.

Für die Umsetzung des geplanten DigitalPakt Schule 2.0 hat der Rechnungshof Verbesserungen vorgeschlagen, unter anderem die Einführung eines vollständig digitalen Antragsverfahrens.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 185-199)

II. ZIELE KONSEQUENTER IN DEN BLICK NEHMEN

Soziale Wohnraumförderung sichert bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Bestand an Sozialwohnungen sank von 2015 bis 2025 um 32 %. Derzeit wird davon ausgegangen, dass er bis 2030 sogar 40 % unter dem Niveau von 2015 liegen wird.

Dem Bauressort fehlt eine zentrale Übersicht über geförderte Wohnungen. Einkommen von Haushalten und die Belegung von Sozialwohnungen hat das Bauressort nur lückenhaft geprüft, sodass von Fehlbelegungen auszugehen ist.

Der Rechnungshof hat das Bauressort aufgefordert, sich einen vollständigen Überblick über die Sozialwohnungen zu verschaffen und Fehlbelegungen durch umfassende Kontrollen zu unterbinden. Außerdem regt er an, das Instrument der Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen.

(Jahresbericht Land, Tz. 221-261)

Arbeitgeber:innen, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen, zahlen eine Ausgleichsabgabe. Im Land Bremen erhebt und verwendet das Amt für Versorgung und Inklusion Bremen (AVIB) diese Mittel. Die Ausgleichsabgabe darf ausschließlich zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt werden. Nicht verwendete Beträge fließen in eine Rücklage.

Das AVIB entwickelte im Jahr 2017 eine Strategie zur Verwendung der Ausgleichsabgabe für die Jahre 2017 bis 2021. Ziel war es, die Ende 2016 vorhandene Rücklage von rund 5,6 Mio. € auf das notwendige Maß zu reduzieren. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Im Jahr 2024 betrug die Rücklage sogar über 7 Mio. €. Eine Fortschreibung der Strategie erfolgte seit 2022 nicht mehr. Der Rechnungshof fordert, die Strategie auf Grundlage einer Bestandsaufnahme weiterzuentwickeln, regelmäßig zu überprüfen und die Rücklage auf eine angemessene Liquiditätsreserve zu reduzieren. Zudem sind Finanz- und Maßnahmencontrolling zu verknüpfen, um die Mittel wirksam und bedarfsgerecht einzusetzen.

(Jahresbericht Land, Tz. 395-415)

Nach der bremischen Klimaschutzstrategie sollen die bremischen Mehrheitsgesellschaften bis zum Jahr 2032 klimaneutral werden. Im Klimabericht 2024 fehlten Angaben zu einer Gesellschaft gänzlich, für andere waren sie unvollständig. Aus dem Bericht ergab sich, dass die Gesellschaften ihre finanziellen und personellen Ressourcen als nicht ausreichend erachten, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2032 zu erreichen. Ohne die von den Gesellschaften angeforderten Lösungsvorschläge abzuwarten, beschloss der Senat im Juli 2025, am Ziel der Klimaneutralität der bremischen Gesellschaften bis 2032 festzuhalten.

Das Finanzressort entwickelte bis Ende 2025 keine inhaltlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, obwohl es dazu im Juni 2025 vom Senat aufgefordert worden war. Es gab an, mit konkreten Vorgaben für die Berichterstattung noch warten zu wollen, bis die Europäische Union den freiwillig anzuwendenden Berichtsstandard, der genutzt werden soll, verabschiedet habe. Demgegenüber benötigen die Gesellschaften bereits jetzt klare und abschließende Vorgaben, um sich darauf einrichten zu können.

(Jahresbericht Land, Tz. 298-322)

Das Wissenschaftsressort zahlte fünf rein bremisch geförderten Forschungseinrichtungen mehr als 6 Mio. € jährlich. Im Jahr 2024 erreichten diese Einrichtungen ihre Personalzielzahlen über alle Einrichtungen betrachtet nur zu 78,8 %. Trotzdem wurden die für die institutionellen Förderungen veranschlagten Mittel nahezu ungeschmälert eingesetzt. Die Forschungseinrichtungen verwendeten die Mittel nicht vollständig für den laufenden Betrieb, sondern erhöhten ihr Eigenkapital. Dieses war zum Ende des Jahres 2023 gegenüber 2015 um insgesamt 3,4 Mio. € gestiegen. Die Erfüllung weiterer Zielkennzahlen, unter anderem zu Publikationen und zur Nachwuchsförderung, hatten sich im Jahr 2023 gegenüber dem Stand im Jahr 2015 deutlich verschlechtert. Einige der vereinbarten qualitativen Ziele waren unklar formuliert oder nicht messbar.

Nicht alle dem Produktbereich "Forschungsförderung" zuzurechnenden Mittel wurden zur Finanzierung der Forschungsförderung eingesetzt. So finanzierte das Ressort damit die Beseitigungskosten für ein gesunkenes Museumsschiff in Höhe von 2,4 Mio. € und den Defizitausgleich der Hochschule Bremen in Höhe von 2 Mio. €.

(Jahresbericht Land, Tz. 481-514)

Das "Haus der Wissenschaft" bietet vorwiegend Ausstellungen und Vorträge zu Forschungsthemen, aber auch Konzerte an. Es ist in der Innenstadt gelegen, wird aufgrund seiner Lage in einer Seitenstraße jedoch nur selten spontan besucht. Die Besuchszahlen für die etwa sieben Ausstellungen pro Jahr sanken von 3.400 im Jahr 2019 auf 2.100 im Jahr 2024. Damit wurden die Ausstellungen im Jahr 2024 im Durchschnitt von weniger als acht Personen pro Tag besucht. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, das "Haus der Wissenschaft" öffentlichkeitswirksamer zu präsentieren.

Aufgrund des Alters des im 15. Jahrhundert errichteten Gebäudes kommen auf den Verein, der das "Haus der Wissenschaft" betreibt und dafür Zuschüsse von der Senatorin für Wissenschaft erhält, in den nächsten Jahren voraussichtlich vermehrt Aufwendungen für Sanierung und Erhaltung zu. Dies stellt ein erhebliches finanzielles Risiko dar, das in künftigen Wirtschaftsplänen berücksichtigt werden muss.

(Jahresbericht Land, Tz. 466-480)

III. STEUERUNG VERBESSERN

Trotz steigender Zuschüsse reichten die Mittel nicht aus, den Geschäftsbetrieb der Bremer Volkshochschule (VHS) zu finanzieren. Das Eigenkapital war zum Ende des Jahres 2024 mit 1,1 Mio. € im negativen Bereich, die Liquiditätssituation ist noch immer angespannt. Die VHS nutzte die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zur Steuerung der verschiedenen Geschäftsbereiche und zur Ausgabensenkung nicht in ausreichendem Umfang. So ermittelte sie nicht konsequent, inwieweit ihre Angebote kostendeckend waren und bot zum Beispiel IT-Kurse an, die von durchschnittlich lediglich sechs Personen besucht wurden. Erst zum Ende des Jahres 2024 richtete die VHS ihre Kosten- und Leistungsrechnung neu aus, um ermitteln zu können, inwieweit Angebote das finanzielle Ergebnis der VHS beeinflussen.

Die Mietkosten der VHS stiegen von 1,2 Mio. € im Jahr 2019 auf 1,6 Mio. € im Jahr 2023. Die VHS hatte zusätzliche Flächen von 1.700 m² angemietet, ohne die Bedarfe dafür ermittelt zu haben.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 291-325)

Für die Erledigung von Pass-, Melde-, Führerschein- und Zulassungsangelegenheiten sind in der Regel Termine im Bürgeramt erforderlich. Das Ziel planbarer Termine binnen 14 bis 31 Tagen wird nicht erreicht. Zu großzügig bemessene Bearbeitungszeiten begrenzen das Terminangebot und sind mitursächlich für Vorlaufzeiten von rund drei Monaten. Aufgrund dieser Situation können Bürger:innen gesetzliche Fristen für einzelne Dienstleistungen nicht durchgehend wahren.

Dem Bürgeramt fehlt eine methodengerechte Personalbedarfsbemessung. Zugleich beeinträchtigen ein dauerhaft hoher Krankenstand sowie unzureichend genutzte Digitalisierungs- und Steuerungspotenziale die Leistungsfähigkeit des Bürgeramts.

Der Rechnungshof fordert einen kurzfristigen, verlässlichen Zugang zu den Dienstleistungen, eine belastbare Personalbedarfsermittlung, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Fehlzeiten und eine konsequentere Digitalisierung.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 242-290)

IV. DOPPELSTRUKTUREN ABBAUEN

Dem Umweltbetrieb Bremen gehören etwa 160 Gebäude. Einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb dieser Gebäude kann er jedoch nicht sicherstellen. So verzichtet der Umweltbetrieb auf Mieteinnahmen, unterlässt notwendige Wartungen und Arbeitsschutzmaßnahmen sowie das vorgeschriebene Energiecontrolling. Tätigkeiten, die zum Erreichen der Klimaneutralität notwendig sind, hat er zurückgestellt.

Es ist daher zu prüfen, unter welchen Bedingungen der in Bremen für die Gebäudeverwaltung zuständige Eigenbetrieb Immobilien Bremen die Gebäude des Umweltbetriebs übernehmen kann.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 402-435)

Bestimmte Amtshandlungen der Polizei sind gebührenpflichtig. Die Polizei erhob im Jahr 2024 Gebühren in Höhe von 195 T€.

Das Innenressort passte Gebührensätze teilweise über Jahre nicht an die tatsächliche Kostenentwicklung an und verwendete für die Bemessung pauschaler Gebühren Schätzwerte, ohne sie systematisch zu überprüfen oder regelmäßig fortzuschreiben. Zudem sind bestimmte individuell zurechenbare polizeiliche Leistungen bislang nicht gebührenpflichtig. Der Rechnungshof fordert eine sachgerechte Kalkulation und die regelmäßige Fortschreibung der Gebührensätze sowie eine Prüfung aller polizeilichen Leistungen auf ihre Gebührenfähigkeit.

Stundungen und Ratenzahlungen sind wirtschaftlich auszugestalten. In diesem Zusammenhang hat der Rechnungshof unter anderem empfohlen, die derzeit von der Polizei wahrgenommenen Aufgaben des Forderungsmanagements auf die Landeshauptkasse zu übertragen.

(Jahresbericht Land, Tz. 357-378)

V. BEI RÜCKFORDERUNGEN TEMPO ANZIEHEN

Das Bildungsressort überzahlte einen freien Träger für seine Ganztagsangebote an stadtbremischen Grundschulen innerhalb von fünf Jahren mit 2,4 Mio. €. Allein im Jahr 2024 betrug die Überzahlung 1,2 Mio. €.

Ursache der Überzahlungen waren mangelhafte Prüfungen der Zuwendungsanträge und fehlende unterjährige Kontrollen des Mittelbedarfs bei Abschlagszahlungen. Darüber hinaus zog sich die Rückforderung der überzahlten Beträge oftmals über Jahre hin, weil die Verwendungsnachweise des freien Trägers nicht zügig bearbeitet worden waren. Das Ressort benötigte für die Prüfung der Verwendungsnachweise zwischen zwei und vier Jahren.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 148-184)

Zum Ausgleich von Energiemehrkosten bewilligte Bremen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, Billigkeitsleistungen. Deren Gesamthöhe betrug mehr als 40 Mio. € für die Jahre 2023 und 2024. Die dazu ergangenen Regelungen der Musterrichtlinie und der daraus abgeleiteten dezentralen Richtlinien waren teilweise mangelhaft. So war beispielsweise nicht klar geregelt, wie die Antragsvoraussetzungen und der eingetretene Schaden nachgewiesen und Eigenmittel berücksichtigt werden sollten. Dementsprechend waren die Bewilligungsverfahren oftmals fehlerhaft. So waren von einer einzigen Empfängerin im Bereich der Senatorin für Wissenschaft wegen fehlerhafter Berechnungen der Energiemehrkosten Mittel in Höhe von nahezu 3 Mio. € zurückzuzahlen. Das Bildungsressort konnte nicht nachweisen, in welcher Höhe es die ihm für 2024 zugewiesenen Mittel tatsächlich zum Ausgleich von Energiemehrkosten verwandt hatte. Bei der Weiterleitung von Mitteln durch einen Dachverband im Aufsichtsbereich der Senatorin für Sport wurden - wie schon in der Vergangenheit - diverse Mängel festgestellt. Für das Jahr 2024 hatte der Dachverband teilweise Mittel ohne jeglichen Anhaltspunkt für einen entsprechenden Bedarf ausgezahlt.

(Jahresbericht Land, Tz. 262-297)

Um die finanziellen Auswirkungen der Pandemie abzumildern, richtete der Senat einen Fonds für gemeinnützige Organisationen ein. Aus diesem gewährte die Senatskanzlei Billigkeitsleistungen in Höhe von 627 T€.

Die Billigkeitsleistungen wurden teilweise allein auf Grundlage von Selbsterklärungen der Antragstellenden und ohne eine zumindest nachträgliche Überprüfung ausgezahlt. Dadurch bestand das Risiko, dass diese wegen fehlender Fördervoraussetzungen zu Unrecht gewährt und Schäden überkompensiert wurden. Um mögliche Rückforderungen durchzusetzen und reine Mitnahmeeffekte zu vermeiden, sind nachträgliche Prüfungen unerlässlich.

Daneben beachtete die Senatskanzlei die Schadensminderungspflicht der Antragsstellenden nicht. Auch fehlte es an konkreten, messbaren Zielen, um den Erfolg des Fonds bewerten zu können. Es war daher nicht feststellbar, ob die eingesetzten Mittel wirksam und wirtschaftlich verwendet wurden. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass gewählte Maßnahmen geeignet sind, die verfolgten Ziele zu erreichen.

(Jahresbericht Land, Tz. 379-394)

Der Forderungsbestand des Amts für Soziale Dienste stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich an und belief sich zuletzt auf rund 74 Mio. €. Trotz der ergriffenen Maßnahmen zur Konsolidierung gibt es weiterhin deutliche Defizite in der Bearbeitung. So wurden Forderungen - teils mit Beträgen im fünf- und sechststelligen Bereich - etwa gegenüber anderen Kommunen oder freien Trägern nicht konsequent geltend gemacht. Zudem wurden Forderungen nicht ausreichend auf ihre Werthaltigkeit geprüft und gegebenenfalls nach haushaltsrechtlichen Vorgaben bereinigt. Dies verstieß gegen das Haushaltsrecht.

Der Rechnungshof hat - auch angesichts der für 2027 geplanten Einführung eines neuen IT-Systems - gefordert, den Forderungsbestand schnellstmöglich so auszuwerten und zu strukturieren, dass das Amt für Soziale Dienste die Vorgänge systematisch zum Abschluss bringen kann. Dies ist durch die Führungsebenen eng zu begleiten.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 349-366)

VI. RISIKEN MINIMIEREN

Der Eigenbetrieb Immobilien Bremen erfüllte regelmäßig nicht die Anforderungen der Trinkwasserverordnung. So hat er das Trinkwasser zahlreicher öffentlicher Gebäude, darunter Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen, nicht ausreichend auf Krankheitserreger untersucht. In mehr als 40 Fällen liegen Ordnungswidrigkeiten des Eigenbetriebs vor, weil er trotz erhöhter Konzentrationen von Legionellen nicht belegt hatte, die Kontaminationsursachen beseitigt zu haben. Werden die Ursachen jedoch nicht beseitigt, können in betroffenen Gebäuden erneut gesundheitsgefährdende Legionellenkonzentrationen entstehen. In anderen Fällen hielt Immobilien Bremen Mindesttemperaturen bei der Trinkwassererwärmung über mehrere Jahre hinweg nicht ein, was ein Legionellenwachstum begünstigt.

Auch das Gesundheitsamt ist seinen Pflichten zur Überwachung der Trinkwasserqualität nicht nachgekommen. Daher besteht ein erhöhtes Risiko in öffentlichen Gebäuden Bremens zu erkranken.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 200-241)

Der Umweltbetrieb Bremen hält eine umfangreiche IT-Infrastruktur vor, nutzt nicht das standardisierte IT-Angebot der zentralen Dienstleisterin und Anstalt öffentlichen Rechts Dataport und beauftragt zur Unterstützung private IT-Dienstleistungsunternehmen.

Er integriert eine seit 2018 ablösebedürftige Enterprise-Resource-Planning-Software in eine Software, deren kostenfreie Wartung Ende 2027 ausläuft, ohne dieses Vorgehen auf seine Wirtschaftlichkeit untersucht zu haben. Auch bei der Vergabe von Leistungen der/s IT-Sicherheitsbeauftragten stellte der Umweltbetrieb Bremen keine ausreichenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen an. Durch die Ablösung der veralteten Enterprise-Resource-Planning-Software und relevanter Server erst nach Auslaufen des regulären Supports ging er erhöhte Risiken für Softwarefehler, für die IT-Sicherheit und für ineffiziente Bearbeitungsprozesse ein. Auch zeigten sich Mängel bei Vergaben.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 367-401)

Das Amt für Soziale Dienste (AfSD) verantwortet Sozialausgaben von jährlich rund einer Milliarde Euro. Angesichts des hohen Finanzvolumens und der Vielzahl der Einzelvorgänge bergen strukturelle Bearbeitungsfehler oder strafbare Handlungen von Beschäftigten erhebliche finanzielle Risiken.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass das AfSD diesen Risiken nicht mit notwendigen Kontrollen von Einzelfallakten angemessen begegnete, keine Risikoanalysen durchführt und über kein einheitliches Internes Kontrollsystem verfügt. Kontrollen wurden nicht systematisch und in zu geringer Anzahl durchgeführt. Die bisherigen Dienstanweisungen wurden unzureichend umgesetzt und die Führungskräfte hatten kein einheitliches Verständnis von Inhalt und Umfang der Prüfungen.

Die zwischenzeitlich neu erlassenen Weisungen enthalten eine deutliche Reduzierung des Prüfvolumens. Ob dies den bestehenden Risiken gerecht wird, muss dringend geprüft werden. Es muss ein Internes Kontrollsystem eingeführt werden, das auch im Fall personeller Engpässe ausreichende Kontrollen sicherstellt.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 326-348)

VII. FRAKTIONSMITTEL ZWECKENTSPRECHEND UND WIRTSCHAFTLICH EINSETZEN

Fraktionen haben Anspruch auf staatliche Geld- und Sachleistungen. Der Rechnungshof stellte fest, dass diese Mittel nicht immer unter Beachtung der gesetzlichen Zweckbindung verwendet wurden.

So finanzierten zwei Fraktionen ihren Vorsitzenden Dienstfahrzeuge, ohne sich die private oder sonst fraktionsfremde Nutzung erstatten zu lassen. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit waren unter anderem Ausgaben für die Teilnahme an Demonstrationen sowie für Fahrdienste zu Fraktionsveranstaltungen und ein aus Fraktionsmitteln finanziertes künstlerisches Rahmenprogramm einer Jubiläumsveranstaltung nicht von der Zweckbindung gedeckt. Zudem beanstandete der Rechnungshof Reisen, bei denen Fraktionsmittel eingesetzt wurden, obwohl die Zusammensetzung der Delegationen gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verstieß oder die Reisen nicht ausschließlich fraktionsbezogenen, sondern auch unternehmerischen Interessen dienten.

Zahlreiche Bewirtungen von Fraktionsmitgliedern und -beschäftigen in Restaurants- und Cafés hätten nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden dürfen, weil sie der privaten Lebensführung zuzurechnen waren.

(Jahresbericht Land, Tz. 515-569)

VIII. BREMISCHE HAUSHALTE KONSOLIDIEREN

Aufgrund der im März 2025 beschlossenen Grundgesetzänderung gelten die Haushalte der Länder als ausgeglichen, wenn diese insgesamt eine Netto-Neuverschuldung von höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts ausweisen. Für das Jahr 2025 resultierte daraus für den Stadtstaat Bremen eine als zulässig erachtete Neuverschuldung von 148,7 Mio. €. In dieser Höhe weist das Land eine Kreditaufnahme aus. Bremen hat bereits jetzt im Ländervergleich den mit Abstand höchsten Schuldenstand pro Kopf zu verzeichnen. Unter anderem deshalb hat der Stabilitätsrat eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt. Die strukturelle Nettokreditaufnahmemöglichkeit in der nunmehr zulässigen Höhe sollte daher zurückhaltend genutzt werden. Sie darf nicht dazu führen, dass die immer drängenderen strukturellen Konsolidierungserfordernisse in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinden aus dem Blick geraten.

(Jahresbericht Land, Tz. 155-156; Tz. 174-182)

Im Landeshaushalt 2024 wurden Notlagenkredite von insgesamt 635 Mio. € verbucht. Davon wurden 591 Mio. € mit den Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der Energie- und Klimakrise und 44 Mio. € mit den Auswirkungen der Pandemie begründet. Der Staatsgerichtshof entschied hierzu, dass sich der Haushaltsgesetzgeber auf die verschiedenen Notsituationen im Haushaltsjahr 2024 habe stützen können, die weiteren Voraussetzungen für notlagenbedingte Kreditaufnahmen jedoch nicht beziehungsweise nicht ausreichend dargelegt worden seien. Rückabwicklungspflichten bereits verausgabter Mittel bestünden nicht.

Bei Betrachtung des Stadtstaats ergibt sich, dass die pandemiebedingten Notlagenkredite im Jahr 2024 insgesamt bei 75 Mio. € lagen, weil die Stadtgemeinde Bremerhaven die ihr eingeräumte Ermächtigung von 30 Mio. € vollständig nutzte. Auf Stadtstaatenebene summierten sich die Notlagenkredite des Jahres 2024 damit auf 665 Mio. €. Insgesamt nahm Bremen in den Jahren 2021 bis 2024 Notlagenkredite in Höhe von 2,8 Mrd. € auf, die in den nächsten 30 Jahren zu tilgen sind.

(Jahresbericht Land, Tz. 95-96; Tz. 147-154)

Die Stadtgemeinde Bremen hat die Bildungsbau Bremen GmbH & Co. KG mit dem Ziel gegründet, den Bau von Schulen, Kindertagesstätten und Schulsporthallen zu beschleunigen. Die ebenfalls neue BRESTADT GmbH wurde für die Stadt- und Quartiersentwicklung geschaffen. So sollen insbesondere der Bereich des Parkhauses Mitte und das ehemalige Horten-Kaufhaus sowie weitere Stadtteilprojekte entwickelt werden. Beide Gesellschaften wurden mit einem Eigenkapital von jeweils 300 Mio. € ausgestattet, das als finanzielle Transaktion ausgewiesen wurde. Für finanzielle Transaktionen ist eine Neuverschuldung zulässig. Dabei muss das von den Gesellschaften verfolgte Geschäftsmodell auf das Erwirtschaften von Erträgen ausgerichtet sein und darf sich nicht im Verzehr von Eigenkapital erschöpfen. Den zuständigen Ressorts obliegt es, dies beispielsweise durch die Vereinbarung marktüblicher Entgelte sicherzustellen.

(Jahresbericht Land, Tz. 157-159)
(Jahresbericht Stadt, Tz. 65-67)

Für die Haushalte 2024 hatten Land und Stadtgemeinde Bremen globale Minderausgaben von insgesamt 90,5 Mio. € auszugleichen. Der haushaltrechtlich erlaubte Zweck globaler Minderausgaben, erfahrungsgemäß verbleibende Minderbedarfe bei Einzelansätzen zu nutzen, wurde mit globalen Minderausgaben in dieser erheblichen Höhe verfehlt. Einige Ressorts gaben das Erfordernis der Erzielung der globalen Minderausgaben sogar als Begründungen für Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Ausgabenreduzierung an. Teilweise konnten die Mittel nur aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung eingeplanter Maßnahmen eingespart werden, was zur Folge hat, dass für diese Maßnahmen in den Folgejahren erneut Mittel bereitzustellen sind. Zudem wurden zum Ausgleich der globalen Minderausgaben Mehreinnahmen herangezogen.

Für die Haushalte 2028 und 2029 sind jeweils globale Minderausgaben von mehr als 114 Mio. € für das Land und von 55 Mio. € für die Stadt eingeplant. Dies wurde mit erwarteten Mehreinnahmen aufgrund steigender Steuereinnahmen infolge einer positiven Wirtschaftsentwicklung begründet, die die erwarteten Mehrbedarfe kompensieren könnten. Auch die Veranschlagung globaler Minderausgaben zur Abbildung erwarteter Mehreinnahmen ist zweckwidrig. Wie schon in den letzten Jahresberichten dargelegt, hat der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen seiner Budgetpflicht über konkrete Einsparungen oder zu erzielende Mehreinnahmen selbst zu entscheiden.

(Jahresbericht Land, Tz. 37-50)
(Jahresbericht Stadt, Tz. 28-40)

Die Bremischen Haushalte werden sowohl kameral als auch doppisch dargestellt. Es ist geplant, das führende Buchungssystem mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 von der Kameralistik auf die Doppik umzustellen. Für 2028/2029 soll auch die Haushaltsaufstellung erstmals doppisch erfolgen. Der doppischen Vermögensrechnung liegt eine ganzheitliche Betrachtungsweise zugrunde. Das Vermögen wird dem Eigen- sowie Fremdkapital gegenübergestellt.

Über Jahre wiesen Ressorts geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen und Anlagen im Bau doppisch fehlerhaft aus, indem sie Verrechnungskonten nicht ausglichen und fertiggestellte Anlagen nicht aktivierten. So wurden beispielsweise im doppischen Landeshaushalt seit dem Jahr 2016 ein Betrag von 2,49 Mio. € mit der Bezeichnung E-Haushalt und bei der Stadtgemeinde seit dem Jahr 2012 ein Betrag von 497,68 T€ für Fahrgestelle von Feuerwehrfahrzeugen nicht umgebucht. In der Folge weisen die Jahresabschlüsse ein zu hohes Vermögen aus.

(Jahresbericht Land, Tz. 61-63; Tz. 72-80)
(Jahresbericht Stadt, Tz. Tz. 57-63)

Ausgaben, die als finanzielle Transaktionen berücksichtigt werden, erhöhen die zulässige Kreditaufnahme. Ihnen muss in gleicher Höhe ein Vermögenszugang gegenüberstehen. Die im Haushaltsjahr 2024 gebuchten finanziellen Transaktionen umfassten, wie in den Vorjahren, auch Auszahlungen für Darlehen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz. Sie beliefen sich auf 21 Mio. €. Weil es sich um Darlehen des Bundes handelt, hat das Land jedoch keinen Vermögenszugang in Form von Rückzahlungsansprüchen zu verzeichnen. Der Rechnungshof wiederholt daher die Forderung seines letzten Jahresberichts, die Darlehensauszahlungen nicht als finanzielle Transaktionen mit ihrer erhöhenden Wirkung auf die zulässige Kreditaufnahmesumme zu berücksichtigen.

(Jahresbericht Land, Tz. 157-161)

Die Personalausgaben in der Kernverwaltung und den Ausgliederungen wuchsen seit dem Jahr 2014 um 54,9 % auf 2,64 Mrd. € im Jahr 2024. Gegenüber dem Vorjahr nahmen sie um 8,9 % zu. Das Beschäftigungsvolumen erhöhte sich seit 2014 um 22,4 %, also um 4.836 Vollzeiteinheiten auf 26.421 Vollzeiteinheiten im Jahr 2024. Gegenüber dem Vorjahr stieg es um 497 Vollzeiteinheiten.

In den bremischen Mehrheitsbeteiligungen erhöhte sich der Personalaufwand seit 2014 von 920 Mio. € auf 1,53 Mrd. € im Jahr 2024. Gegenüber dem Vorjahr stieg er um 7,5 %. Das Beschäftigungsvolumen wuchs im Zehnjahreszeitraum um 29 % auf 23.959 Vollzeiteinheiten.

Zusätzliche Personalbedarfe der Ressorts beschloss die zuständige Senatskommission überwiegend ohne methodisch fundierte Personalbemessungen. Die für einen Personalaufwuchs bereitgestellten Mittel in den sogenannten Ausnahmebereichen - etwa bei Polizei und Justiz - reichen schon jetzt nicht mehr aus, um sämtliche zusätzliche Stellen zu finanzieren. Bis zum Jahr 2027 wird eine Deckungslücke von 3,5 Mio. € erwartet. Weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen sind erforderlich.

(Jahresbericht Land, Tz. 183-220)