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Aufgaben und Rechtsstellung

Der Rechnungshof prüft und überwacht die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.

Die Bürgerschaft wählt seine Mitglieder. Sie sind richterlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie entscheiden gleichberechtigt nach dem Kollegialprinzip.

Er prüft überall, wo öffentliche Mittel eingenommen und ausgegeben werden. Seine Prüfungen umfassen auch die für politische Entscheidungen maßgebenden Grundlagen. Die politischen Ziele selbst jedoch, die die Bürgerschaft festlegt, prüft der Rechnungshof nicht.

Die Prüfungen durch den Rechnungshof sind kein Selbstzweck. Sie dienen dazu, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und des Parlaments zu wahren.

Aufgrund seiner Prüfungserfahrungen kann der Rechnungshof die Bürgerschaft, den Senat und die Verwaltung beraten.

Über die wichtigsten Ergebnisse seiner Prüfungen berichtet der Rechnungshof jährlich der Bürgerschaft. Die Jahresberichte sind eine Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft. Der Öffentlichkeit werden diese Berichte auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Sie finden die jährlichen Berichte unter Aktuelle Berichte und unter Archiv.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den Rechnungshof sind