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Rechnungshof legt Jahresberichte 2021 vor

Mehr als 20 Millionen Euro Steuereinnahmen gesichert

Die stetig wachsenden Personalausgaben sieht der Rechnungshof mit Sorge. Nachdem sie schon 2018 um rund 4,3 % gestiegen waren, nahmen sie 2019 nochmals um rund 6 % zu und beliefen sich auf rund 2,1 Milliarden Euro. „Die Verwaltung muss ihre Aufgaben gut erfüllen können. Statt aber auf immer mehr Personal zu setzen, gilt es zunächst belastbar festzustellen, wie vieler Kräfte es für die Aufgabenerfüllung überhaupt bedarf“, sagt die Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen, Bettina Sokol, anlässlich der Vorstellung der Jahresberichte 2021 für Land sowie Stadt und ergänzt: „Die Qualität der Verwaltungsarbeit zu gewährleisten, ist gerade in diesen Zeiten das Gebot der Stunde.“

Die Aspekte von Qualitätssicherung und Ressourcenbedarf stehen daher im Mittelpunkt der diesjährigen Berichte des Rechnungshofs. Aufgrund einer Prüfung konnten beispielsweise drohende Steuerausfälle identifiziert und so mehr als 20 Millionen Euro Steuereinnahmen gesichert werden. Präsidentin Sokol: „Wir freuen uns darüber, dass unsere Prüfungen solche Erfolge bewirken.“ Aber nicht immer lassen sich Folgen fehlerhaften Verwaltungshandelns noch ausräumen. Überhöhte Vergütungen bei der Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen hätten ebenso vermieden werden können wie zumindest Teile der Kostensteigerungen beim Erweiterungsbau der Hochschule Bremen. Unrealistische Zielsetzungen, ungeeignete Kennzahlen zur Erfolgskontrolle und fehlende Überprüfungsmöglichkeiten von Kalkulationsgrundlagen sind Mängel, deren Vermeidung nicht nur zu Qualitätsverbesserungen führt, sondern auch zur verlässlicheren Kenntnis des Ressourcenbedarfs. „Öffentliche Mittel sind bedarfsgerecht und zielgenau einzusetzen, das gilt auch für das Budget zur Pflege der Straßenbäume und für die Finanzierung des Studierendenwerks“, sagt Sokol.

Bremische Interessen werden außerdem im Zusammenhang mit dem Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven aufgrund der Vertrags- und Beteiligungsgestaltungen nicht im gebotenen Umfang gewahrt. Gelände und Anlagen des Kreuzfahrtterminals stehen als Bestandteile des Sondervermögens Hafen im stadtbremischen Eigentum. An der Betreibergesellschaft CCCB ist Bremen aber nur mit 43 % beteiligt. Trotz im Laufe der Jahre enorm hoher bremischer Investitionen erzielt Bremen faktisch nach wie vor keine Erträge aus den Verträgen zur Nutzung von Kaje und Terminalgebäude. Da aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen Gewinne der CCCB grundsätzlich vollständig auszuschütten waren, konnten keine Rücklagen für künftige Bedarfe gebildet werden - mit der Folge erheblicher finanzieller Risiken für Bremen. „Die gewählten Beteiligungs- und Vertragsgestaltungen sind mehr als unglücklich für Bremen. Es darf nicht dabei bleiben, dass nur die Betreibergesellschaft profitiert, Bremen aber so gut wie alle finanziellen Risiken alleine trägt“, fordert Präsidentin Sokol.

Für weitere Informationen erhalten Sie hier die Pressemitteilung (pdf, 154.5 KB), die Kurzfassungen der Berichte (pdf, 209.2 KB) sowie den vollständigen Text der Jahresberichte 2021 - Land und Stadt (pdf, 2.6 MB).

Die folgenden Absätze geben die Kurzfassungen der in den Jahresberichten enthaltenen Beiträge wieder.

I. Haushalt

Bremens Schulden beliefen sich 2019 nach der Haushaltsrechnung kameral auf rund 19,99 Mrd. €. Weil nach der doppischen Sichtweise auch Rückstellungen einbezogen werden, beispielsweise für Ansprüche auf künftige Pensionen, betrugen die Schulden danach rund 47,42 Mrd. €. Erstmals überstiegen dabei die Pensionsrückstellungen für aktiv Beschäftigte die der schon Versorgungsberechtigten. Für Land und Stadt Bremen war doppisch ein negatives Gesamtergebnis von rund 2,24 Mrd. € zu verzeichnen. Zwar verbesserte es sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,74 Mrd. €. Gleichwohl bestanden zum Jahresende zahlungswirksame Verpflichtungen von rund 28,61 Mrd. €, die nicht durch Vermögenswerte gedeckt waren.
Wie in den vergangenen Jahren hielt Bremen auch 2019 den Konsolidierungspfad ein. Es konnte sogar ein positiver struktureller Finanzierungssaldo ausgewiesen werden. Zusätzlich zu den hohen Altschulden werden die pandemiebedingten Kredite dazu führen, dass Bremen weiterhin ein Haushaltsnotlageland bleiben wird.

(Jahresbericht Land, Tz. 14-149)

Nachdem die Personalausgaben im Jahr 2018 um rund 4,3 % gestiegen waren, nahmen sie 2019 nochmals um rund 6 % zu. Sie beliefen sich auf rund 2,1 Mrd. €. Der Zuwachs ist sowohl auf die Erhöhung der Bezüge und Entgelte als auch auf eine Zunahme der Anzahl von Beschäftigten zurückzuführen. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben erhöhte sich auf rund 26,8 %. Das Beschäftigungsvolumen im Kernbereich stieg 2019 gegenüber dem Vorjahr um 321 auf 13.996 Vollzeiteinheiten und damit um rund 2,3 %.

Der Senat beabsichtigt, die Rücklage für Versorgungsvorsorge schrittweise aufzulösen und dem Gesamthaushalt zuzuführen. Der Rechnungshof hatte bereits in der Vergangenheit auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Zielsetzung der Rücklage neu zu bewerten. Er befürwortet das Vorhaben des Senats.

(Jahresbericht Land, Tz. 150-175)

II. Qualität sichern

Eine Erhebung in 80 Dienststellen und Einrichtungen ergab, dass es um die IT-Sicherheit in Bremen nicht gut steht. So waren in gerade einmal knapp der Hälfte der Stellen IT-Sicherheitsbeauftragte bestellt. Auch andere verpflichtende Vorgaben zum IT-Grundschutz wurden nicht oder nicht ausreichend umgesetzt. Beispielsweise gab es nur in 16 Stellen auf Bestandsaufnahmen beruhende IT-Sicherheitskonzepte. Eine Notfallvorsorge war ebenfalls überwiegend nicht gewährleistet.
Die einzelnen Stellen stehen für die IT-Sicherheit ebenso in der Verantwortung wie das für zentrale Vorgaben zuständige Finanzressort. Damit das Ressort seiner Verantwortung gerecht werden kann, hat der Rechnungshof empfohlen, ihm umfangreichere Weisungsbefugnisse zu erteilen. Außerdem obliegt es dem Ressort, dafür zu sorgen, dass endlich das IT-Sicherheitskonzept für das Bremer Verwaltungsnetz auf Grundlage methodisch korrekter Ermittlung des dafür notwendigen Schutzbedarfs erstellt wird.

(Jahresbericht Land, Tz. 176-196)

Die Bremer Volkshochschule erfüllt die bundes- und bremenweit vorgegebenen IT-Sicherheitsstandards für den IT-Grundschutz nicht vollständig.
Die Volkshochschule hat zugesagt, im Jahr 2021 sowohl eine Verantwortlichkeit für die Wahrnehmung der IT-Sicherheitsaufgaben festzulegen als auch ein IT-Sicherheitskonzept zu erstellen und den IT-Notfallplan zu ergänzen. Zwecks Verwaltung ihrer mobilen Endgeräte beabsichtigt sie, ein Mobile-Device-Management einzuführen. Zugesagt hat sie ebenfalls, die Inventarisierung ihrer IT-Geräte zu verbessern. Außerdem will sie das notwendige, aber unterbliebene Freigabeverfahren für eine 2019 eingeführte Software für die Kursverwaltung nachholen und auch die Vergabevorschriften künftig einhalten.

(Jahresbericht Land, Tz. 85-105)

Gelände und Anlagen des Kreuzfahrtterminals in Bremerhaven stehen als Bestandteile des Sondervermögens Hafen im Eigentum der Stadt Bremen. An der Gesellschaft CCCB, die den Kreuzfahrtterminal betreibt, hält Bremen nur eine Beteiligung von 43 %. Das Terminalgebäude war 2003 für mehr als 21 Mio. € erneuert worden. Der 2005 mit der CCCB geschlossene Betreibervertrag enthielt trotzdem keine Entgeltregelung für die Gebäudenutzung. Obwohl die CCCB 2005 bis 2013 insgesamt Gewinne vor Steuern von mehr als 1,1 Mio. € erzielt hatte, wurde auch 2014 bei der Vertragsverlängerung an der unentgeltlichen Gebäudenutzung festgehalten, sodass Bremen nach wie vor keine Erträge daraus erzielt. Gleiches gilt im Ergebnis für den ebenfalls 2005 geschlossenen Kajenutzungsvertrag.

Weil Gewinne der CCCB grundsätzlich vollständig auszuschütten waren, konnten keine Rücklagen für künftige Bedarfe gebildet werden - mit der Folge erheblicher finanzieller Risiken für Bremen. Beteiligungs- und Vertragsgestaltungen wahren die Interessen Bremens nicht im gebotenen Umfang.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 69-84)

Nicht entnommene Gewinne aus Einzelunternehmen oder aus Beteiligungen an Personengesellschaften können auf Antrag zeitlich verschoben besteuert werden. In mehreren Fällen hatte das Finanzamt aufgrund fehlender oder unzureichend geprüfter Angaben Sachverhalte nicht erkannt, die zu Nachversteuerungen mit Mehrsteuern hätten führen müssen. Ferner wurden begünstigte Gewinne nicht oder nicht in der richtigen Höhe festgestellt, sodass in diesen Fällen ein endgültiger Steuerausfall drohte.

Aufgrund der Hinweise des Rechnungshofs hat das Finanzamt die Steuerbescheide korrigiert und die Steuereinnahmen gesichert. Die so vermiedenen Steuerausfälle beliefen sich auf einen Gesamtbetrag von mehr als 20 Mio. €. Außerdem hat das Finanzressort zugesagt, die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen in diesem Bereich neu zu strukturieren und insgesamt zu verbessern.

(Jahresbericht Land, Tz. 440-452)

Das Berufsbildungswerk bietet Berufsausbildungen für junge Menschen mit Beeinträchtigungen an. Neben einem Internat und einem Ausbildungsbetrieb unterhält es eine Berufsschule, die von Bremen mit Zuwendungen in Höhe von jährlich rund 2,1 Mio. € finanziert wird. Die Fördermittel wurden teilweise nicht dem Zuwendungszweck entsprechend eingesetzt. So wurden mit der fehlerhaften Finanzierung von anderen Betriebsteilen und von Gemeinkosten Mittel ebenso zweckfremd verwendet wie für private Vergnügungen. Auch hielt das Berufsbildungswerk die im Zuwendungsbescheid enthaltenen Auflagen nicht alle ein und verstieß bei der Erteilung von Aufträgen gegen das Vergaberecht.

Das Bildungsressort kam seiner Pflicht zur Kontrolle der Zuwendungsverwendung nur unzureichend nach und versäumte es auch, die erforderlichen Informationen zeitnah und vollständig in die Zuwendungsdatenbank ZEBRA einzugeben.

(Jahresbericht Land, Tz. 257-280)

Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH erschließt Gewerbeflächen im Auftrag Bremens. Die dafür erforderlichen Bauverträge enthalten unter anderem Regelungen für die Abrechnung der in Auftrag gegebenen Bauleistungen. Aufmaße dienen als Nachweis für Art und Umfang der erbrachten Leistungen und sind deshalb sorgfältig zu erstellen. Für Erdarbeiten ist darüber hinaus eine detaillierte Dokumentation der vorgenommenen Erdbewegungen von besonderer Bedeutung, weil die Arbeiten im Nachhinein kaum mehr erkennbar sind. Wegen teilweise unzureichender Aufmaße und wegen unvollständiger Dokumentationen mangelte es zum Teil an ordnungsgemäßen Abrechnungsgrundlagen. Fehlerhafte Abrechnungen führten zu finanziellen Nachteilen für Bremen.

Es obliegt der WFB, die von ihr beauftragten bauaufsichtführenden Büros zu sorgfältigerem Vorgehen anzuhalten. Die WFB hat dies zugesagt.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 153-176)

Der ruhende Verkehr ließe sich mit überschaubarem Aufwand wirksamer und wirtschaftlicher überwachen. Die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständigen Beschäftigten beginnen ihre Arbeit stets in der Innenstadt, auch wenn sie in Randbezirken Bremens eingesetzt werden. Durch einen Arbeitsbeginn vor Ort würden Wegezeiten entfallen und Einsatzzeiten hinzukommen. Verbesserungen lassen sich zudem bei der Einarbeitung neuer Kräfte erzielen, wenn sie auch dort eingesetzt werden, wo ohnehin Doppelstreifen unterwegs sind.

Die Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen sind seit Jahren nicht überprüft worden. Sie werden pauschal erhoben, obwohl dafür zum Teil die Rechtsgrundlage fehlt. Gegen die Praxis des Gebühreneinzugs bestehen rechtliche Bedenken. Der Rechnungshof hat dafür einen rechtssicheren Weg aufgezeigt, dem das Innenressort folgen will.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 42-68)

Bremen unterhält für den Strafvollzug und die Untersuchungshaft eine Justizvollzugsanstalt. Zum Zweck der Resozialisierung wird den Gefangenen auf gesetzlicher Grundlage Arbeit zugewiesen. Hierzu betreibt die Justizvollzugsanstalt mehrere Werkbetriebe, unter anderem Küchen und eine Schlosserei. Um deren wirtschaftliche Situation einschätzen zu können, legte sie vor Jahren selbst entwickelte Kennzahlen fest, zum Beispiel Auslastungsquoten. Diese Quoten wurden teilweise nicht erreicht, teilweise waren sie aber auch von vornherein gar nicht erreichbar. Eine Zielsetzung über Kennzahlen ist jedoch nur zweckmäßig, wenn die angestrebten Werte realistisch sind.

Justizressort und die Justizvollzugsanstalt nahmen die Feststellungen des Rechnungshofs zum Anlass, Betriebsstrukturen zu ändern, etwa Werkbetriebe zu schließen oder zusammenzulegen. Zudem ist beabsichtigt, die angestrebten Auslastungsquoten einiger Betriebe zu überprüfen.

(Jahresbericht Land, Tz. 245-256)

Bremen wies 2018 und 2019 Ausgaben von insgesamt rund 1,15 Mrd. € kameral teilweise unzutreffend als Investitionen aus. Nicht einmal ein Viertel davon wurden doppisch als Anlagevermögen aktiviert, obwohl Investitionsausgaben in der Doppik weit überwiegend dem Anlagevermögen zuzurechnen sind. Fehlerhaft als Investitionen gebucht wurden beispielsweise Malerarbeiten oder auch andere Erhaltungsausgaben. Gleiches galt für Wartungsverträge, Lizenz- oder Nutzungsgebühren, Miet- und Leasingzahlungen sowie Zins- und Tilgungsleistungen. Auch Beschaffungen wurden zum Teil - anders als es richtig gewesen wäre - zusammengefasst und somit als Investitionen behandelt.

Um Unsicherheiten im Buchungsgeschehen zu beseitigen und um sicherzustellen, dass gleiche Sachverhalte auch gleich bewertet werden, hält der Rechnungshof eine handlungsleitende Buchungsrichtlinie für erforderlich und erwartet, dass die Buchungsgrundsätze der Kameralistik sowie der Doppik eingehalten werden.

(Jahresbericht Land, Tz. 197-228)

Bremen hat mit fünf Religionsgemeinschaften Verträge geschlossen. Eine dieser Gemeinschaften erhält zur Deckung ihrer laufenden Ausgaben jährlich eine sogenannte Landesleistung von derzeit 490.000 €. Ein Nachweis über deren Verwendung ist vertraglich nicht vorgesehen, die Gemeinschaft stellt der Senatskanzlei lediglich ihre Jahresabschlüsse zur Verfügung. Das hält der Rechnungshof für nicht ausreichend. Er hat daher angeregt, die Nachweispflichten mit der Gemeinschaft zu erörtern und bei einer Vertragsanpassung die Regelungen anderer Länder beispielgebend zu berücksichtigen.

Mit der Landesleistung sind nach dem Wortlaut des Vertrags alle Ansprüche auf Förderleistungen abgegolten. Dennoch gewährte die Senatskanzlei über die Landesleistung hinaus Zuwendungen. Soll diese Praxis fortgesetzt werden, ist eine Vertragsänderung zwingend erforderlich.

(Jahresbericht Land, Tz. 229-244)

III. Ressourcenbedarf ermitteln

Die Hochschule Bremen begann 2016 damit, die Erweiterung eines ihrer Gebäude zu planen. Während des laufenden Verfahrens änderten sich die Pläne umfangreich. Anfangs waren zwei Bauabschnitte vorgesehen gewesen, fertiggestellt wurde letztlich nur ein Bauabschnitt für rund 4,1 Mio. €. Festzustellen waren Versäumnisse der Hochschule und des Wissenschaftsressorts bei der Planung, der Baudokumentation sowie der Kostendarstellung. So gab es insbesondere keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und keine vollständigen Entscheidungsunterlagen für die Gremienbefassung. Damit wurde gegen Haushaltsrecht verstoßen.

Trotz eines gegenüber der ursprünglichen Planung geringeren Bauvolumens war eine Kostensteigerung von rund 830.000 € zu verzeichnen, was rund 26 % der Kosten entsprach. Diese Kostensteigerung konnte weder von der Hochschule noch vom Wissenschaftsressort hinreichend erklärt werden.

(Jahresbericht Land, Tz. 329-338)

Das Studierendenwerk Bremen wird - neben selbst erwirtschafteten Beträgen - aus Landesmitteln finanziert. Zum Ende des Jahres 2019 verfügte es über Rücklagen in Höhe von rund 14,7 Mio. €, legte aber erst während der Prüfung durch den Rechnungshof 2020 in einem Grobkonzept zum Rücklagenmanagement Grundsätze für die Berechnung von deren erforderlicher Höhe schriftlich fest. Beispielsweise hätte die auf rund 1,1 Mio. € angewachsene Rücklage für Mietausfälle die tatsächlichen Ausfälle in Höhe von bisher jahresdurchschnittlich etwa 30.000 € für mehr als die nächsten 30 Jahre ausgleichen können. Landesmittel in dieser Größenordnung dauerhaft zu binden, ist nicht gerechtfertigt. Auch fehlten weitere Planungsgrundlagen für den Rücklageneinsatz, beispielsweise zur langfristigen Gebäudesanierung.

Das Studierendenwerk hat zugesagt, sein Rücklagenmanagement zu verbessern und weitere Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung zu beheben, etwa die finanzielle Unterstützung privater Vergnügungen zu unterlassen.

(Jahresbericht Land, Tz. 281-299)

Aufgrund von Jahresüberschüssen in Höhe von insgesamt rund 7,1 Mio. € verdoppelte das Studierendenwerk in den Jahren von 2016 bis 2019 seine Rücklagen von rund 7,6 Mio. € auf rund 14,7 Mio. €. Auch in dieser Zeit hatte das Wissenschaftsressort dem Studierendenwerk aus Landesmitteln jährliche Zuschüsse in der jeweils größtmöglichen Höhe geleistet, ohne die Angemessenheit der Beträge zu prüfen. Der Bedarf an öffentlichen Mitteln ist aber anhand der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Studierendenwerks so genau wie möglich zu ermitteln, um Zuschüsse nur im notwendigen Umfang zu bewilligen.

Der kreditfinanzierte Bremen-Fonds ist allein dafür da, die Folgen der Pandemie zu bewältigen. Bevor er in Anspruch genommen werden darf, sind Eigenmittel einzusetzen. Angesichts der sich als auskömmlich darstellenden Finanzausstattung des Studierendenwerks waren die ihm aus dem Bremen-Fonds bewilligten 3,8 Mio. € in der beantragten Höhe nicht erforderlich.

(Jahresbericht Land, Tz. 300-328)

Wechseln Beamtinnen und Beamte im Laufe ihres Berufslebens den Dienstherrn, muss der abgebende Dienstherr aufgrund eines Staatsvertrags eine Ausgleichszahlung für anteilige Versorgungsbezüge leisten. Mängel in der Bearbeitung durch bremische Dienststellen und unzureichende technische Unterstützung führen dabei zu erheblichen Risiken. Schon ein einziger fehlerhaft bearbeiteter Vorgang kann finanzielle Nachteile in sechsstelliger Höhe verursachen. Das Finanzressort will das Verfahren nachbessern, allerdings den weitergehenden Vorschlägen des Rechnungshofs für eine grundlegende Neuordnung, etwa einer zentralen Stelle die Fallbearbeitung gesetzlich zuzuweisen, nicht folgen.

Aus Altfällen hat Bremen noch Erstattungszahlungen an andere Dienstherrn zu leisten. Das muss so schnell wie möglich geschehen, da sonst unnötig Zinsen anfallen. Die Mittel stehen in einer Rücklage zur Verfügung, die dafür eingesetzt und aufgelöst werden kann. Das Finanzressort teilt inzwischen diese Auffassung.

(Jahresbericht Land, Tz. 401-421)

Der Rechnungshof hat mit einer Nachschau bei ausgewählten Dienststellen untersucht, wie wirtschaftlich sie Aufgaben der Personalsachbearbeitung dezentral wahrnehmen. Im Jahr 2012 hatte der Rechnungshof eine Bündelung der Zuständigkeiten angeregt. Seitdem haben etliche Dienststellen ihre Personalsachbearbeitung an den Integrierten Personalservice bei Performa Nord übertragen oder innerhalb des eigenen Ressorts zusammengefasst.

Die von den Dienststellen getroffenen Maßnahmen haben zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geführt. Es bestehen aber weiterhin Einsparmöglichkeiten, die sich allein bei den jetzt erneut untersuchten Dienststellen auf rund 543.000 € im Jahr belaufen. Der Rechnungshof hat deshalb das Finanzressort gebeten, Maßnahmen und Projekte zu koordinieren sowie zu begleiten, um die Personalsachbearbeitung noch wirtschaftlicher auszurichten.

(Jahresbericht Land, Tz. 422-439)

Das Umweltressort ist für die Pflege von etwa 71.000 Straßenbäumen zuständig, auch aus Gründen der Verkehrssicherheit. Es trägt die Verantwortung für das jährlich etwa zwischen drei und vier Mio. € liegende Budget. Der Umweltbetrieb Bremen erledigt die auszuführenden Arbeiten. Über Jahre erfüllte weder das Ressort seine Steuerungspflichten noch der Umweltbetrieb seine Berichtspflichten. Nicht einmal die vereinbarten jährlichen Kostenanalysen für die Straßenbaumpflege forderte das Ressort vom Umweltbetrieb ein, sodass es kein dem tatsächlichen Aufwand entsprechendes Budget bemessen konnte. Wäre es seinen Kontrollpflichten nachgekommen, hätte es erkennen können, dass die vom Umweltbetrieb dargestellten Mittelabflüsse ebensowenig plausibel waren wie geltend gemachte Mehrbedarfe.

Der Rechnungshof hat das Ressort aufgefordert, Budgethöhe sowie Mittelabfluss regelmäßig zu analysieren und den Umweltbetrieb anzuhalten, die dafür benötigten Daten bereitzustellen, um das Budget künftig am Bedarf ausrichten zu können.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 128-152)

Um Sachverhalte auch vor Ort zu klären und dadurch Steuern vollständig zu erheben, hatte der Rechnungshof bereits vor einigen Jahren empfohlen, eine sogenannte betriebsnahe Veranlagung einzurichten. Das Finanzressort hatte zwar sowohl dem Rechnungshof als auch dem Rechnungsprüfungsausschuss zugesagt, dies umzusetzen, es aber nach einem halbjährigen Pilotversuch 2018 nicht mehr fortgeführt, obwohl in sieben von 17 Fällen Angaben zu korrigieren gewesen waren.

Als Grund dafür, den erfolgreichen Pilotversuch nicht mehr weiterzuverfolgen, berief sich das Ressort pauschal auf Personalmangel. Das überzeugt aber nicht. Der Pilotversuch war ohne zusätzliches Personal ausgekommen und das Ressort konnte auch nicht benennen, in welcher Höhe Personal langfristig erforderlich wäre. Demgegenüber zeigt der Erfolg des Versuchs, dass über eine tatsächliche Prüfung vor Ort hinaus schon das bloße Wissen um ihre Möglichkeit geeignet ist, Steuerpflichtige zu steuerehrlicherem Verhalten zu bewegen.

(Jahresbericht Land, Tz. 453-461)

EU-Richtlinien und bundeseinheitliche Regelungen bilden die Grundlage für die Lebensmittelüberwachung in Bremen. Sie geben unter anderem vor, Betriebe in bestimmten Zeitabständen routinemäßig zu kontrollieren und die zuständigen Behörden hierfür mit ausreichend Personal auszustatten. Vermutete oder festgestellte Mängel erfordern zudem außerplanmäßige Betriebskontrollen. In den Jahren 2018 und 2019 wurde die gesetzliche Quote an Routinekontrollen aber nur zu jeweils weniger als 50 % erfüllt. Als Ursache dafür allein Personalmangel zu benennen, überzeugt ohne eine belastbare Personalbedarfsberechnung jedoch nicht.

Der Rechnungshof hat eine solche Berechnung gefordert. Nur auf ihrer Grundlage kann festgestellt werden, wie viel Personal benötigt wird, um die Lebensmittelsicherheit in Bremen nach den gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Das Gesundheitsressort will die Personalausstattung in der Lebensmittelüberwachung verbessern, zuvor jedoch den Personalbedarf ermitteln.

(Jahresbericht Land, Tz. 339-364)

Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) hat die Aufgabe, im Land Bremen darüber zu wachen, dass das Gebot der Gleichberechtigung der Frau erfüllt wird. Neben diesem gesetzlichen Auftrag ist sie als kommunale Frauenbeauftragte für die Städte Bremen und Bremerhaven tätig. Dafür erhält sie von den Stadtgemeinden insgesamt etwa 330.000 € jährlich. Zudem nimmt die ZGF Aufgaben im Frauenressort wahr.

Allerdings lässt sich nicht belegen, wie sich der Aufwand der ZGF auf die verschiedenen Aufgaben verteilt. Deshalb ist auch nicht nachvollziehbar, ob die Erstattungen der Stadtgemeinden angemessen sind und der Personalbedarf für die Erfüllung von Ressortaufgaben zutreffend angerechnet wird. Rechnungshof und ZGF haben sich darauf verständigt, dass die notwendigen Daten erhoben werden, um belastbare Grundlagen für den Mittelbedarf zu erhalten.

(Jahresbericht Land, Tz. 365-375)

Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien in ihren Erziehungsaufgaben, etwa bei der Bewältigung von Alltagsproblemen. Zumeist ist sie auf längere Dauer angelegt, soll aber in der Regel 17 Monate nicht überschreiten. Die Ausgaben für die Familienhilfe beliefen sich 2019 auf rund 19,5 Mio. €. Nach der maßgeblichen fachlichen Weisung sind lediglich zwei Fallgruppen vorgesehen, nach denen es mit der Familie durchschnittlich entweder drei oder fünf wöchentliche Kontakte geben soll. Da Kontakte nicht immer in diesem Umfang erforderlich sind, bietet es sich an, das Leistungsangebot der Familienhilfe um stärker am Bedarf orientierte und kostengünstigere Maßnahmen zu erweitern.

Das Jugendressort beabsichtigt, ein nach Fachleistungsstunden abzurechnendes Angebot zu entwickeln sowie Wirkungskennzahlen für sein Fachcontrolling zu erarbeiten.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 106-127)

Die Jugendberufsagentur bildet ein Netzwerk mit dem Ziel, eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung zu gewährleisten. Alle jungen Menschen sollen Angebote erhalten, um den Weg von der Schule zu einem qualifizierten Berufsabschluss zu bewältigen. Die Partner des Netzwerks benannten Ziele, die den Erfolg der Jugendberufsagentur und die geplante Refinanzierung der für sie notwendigen Ausgaben überprüfbar machen sollten. Die dafür entwickelten Kennzahlen sind aber nicht geeignet, sodass Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Agentur bisher nicht hinreichend belegt sind.

Der Rechnungshof hat gefordert, besser messbare Ziele zu erarbeiten und anhand geeigneter Kennzahlen zu überprüfen. Das Arbeitsressort hat bestätigt, die Gremien der Jugendberufsagentur hätten bereits begonnen, Maßstäbe zu entwickeln, um eindeutige und realistische Ziele benennen zu können.

(Jahresbericht Land, Tz. 376-400)