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Rechnungshof legt Jahresberichte 2022 vor

Öffentliche Förderpraxis nicht akzeptabel

„Die festzustellenden Fehler und Rechtsverstöße bei der Leistung öffentlicher Fördermittel werden nicht weniger, sie nehmen Jahr für Jahr leider eher noch zu“, sagt die Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen, Bettina Sokol, anlässlich der Vorstellung der Jahresberichte 2022 für Land sowie Stadt und fügt an: „Vorschriften einzuhalten ist kein Selbstzweck, sondern der Garant für einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den Haushaltsmitteln.“

Bremen gibt jährlich mehr als 500 Millionen Euro aus, um Einrichtungen und Projekte finanziell zu fördern, weil dort Aufgaben erledigt werden, die im bremischen Interesse liegen. Präsidentin Sokol dazu: „Mit diesen Geldern werden vielfach wichtige und gute Leistungen erbracht. Um der Verantwortung dafür gerecht zu werden, ist es umso notwendiger, dass die Verwaltung sorgfältig auf eine ordnungsgemäße Mittelvergabe und Mittelverwendung achtet. Daran mangelt es aber bedauerlicherweise viel zu oft.“ So werden Anträge ohne vollständige Unterlagen bewilligt und Zuwendungen trotz vorhandener Eigenmittel über den eigentlichen Bedarf gewährt oder es kommt sogar zu einer Doppelförderung. Auf die Vorlage schriftlicher Unterlagen wird teilweise ebenso verzichtet wie auf vollständige Nachweise der zweckentsprechenden Mittelverwendung. Soweit Nachweise überhaupt beigebracht werden, unterbleibt vielfach deren gründliche Prüfung. „Mehr oder weniger schwerwiegende Mängel sind grundsätzlich bei so gut wie allen Ressorts zu verzeichnen, aber vom Umfang sowie der Zahl der systematischen Verstöße ist die Förderpraxis des Bildungsressorts hinsichtlich der Stadtteilschule das drastischste Beispiel der festgestellten Verfehlungen“, sagt Sokol. Dort hatten sich im Januar 2021 damals nicht benötigte Haushaltsmittel in Höhe von rund 8,6 Millionen Euro angesammelt. Sokol ergänzt: „Dem allgemeinen Haushalt auf diese Weise Mittel zu entziehen, gibt dem ganzen Vorgang noch eine zusätzliche Dimension.“

Nötig sind zudem Verbesserungen bei der Verwaltung von Stadtteilbudgets, wie immer bei der IT-Sicherheit und ihrem wirtschaftlichen Einsatz, bei Vertragsgestaltungen und im Steuerbereich. Es bedarf ferner der sorgfältigeren Planung einzelner Vorhaben und klarer formulierter Ziele, deren Umsetzung dann auch tatsächlich überprüfbar ist, etwa in der Jugendarbeit oder bei den Hilfen zur Erziehung. So anerkennenswert eine schnelle Verteilung der Corona-Hilfen war, darf dennoch nicht - wie ursprünglich beabsichtigt - auf eine nachträgliche Prüfung der geleisteten Hilfen vollständig verzichtet werden. „Auch hier wäre mehr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit öffentlichen Mitteln von Anfang an wünschenswert gewesen“, gibt Präsidentin Sokol zu bedenken. Kritik äußert der Rechnungshof darüber hinaus an der Finanzierung von Maßnahmen aus dem Bremen-Fonds, wenn es an dem dafür erforderlichen inhaltlich und zeitlich engen Ursachenzusammenhang mit der Pandemiebekämpfung fehlt.

Für weitere Informationen erhalten Sie hier die Pressemitteilung (pdf, 302 KB), die Kurzfassungen der Berichte (pdf, 521.3 KB) sowie den vollständigen Text der Jahresberichte 2022 - Land und Stadt (pdf, 2.9 MB).

Die folgenden Absätze geben die Kurzfassungen der in den Jahresberichten enthaltenen Beiträge wieder.

I. HAUSHALT

Bremens Schulden beliefen sich 2020 nach der Haushaltsrechnung kameral auf rund 21,58 Mrd. € und erhöhten sich damit gegenüber 2019 um rund 1,59 Mrd. €. Da nach der Doppik auch Rückstellungen und kurzfristige Verbindlichkeiten einbezogen werden, hatten die Schulden doppisch eine Höhe von rund 61,33 Mrd. €. Davon waren rund 33,51 Mrd. € nicht durch Vermögenswerte gedeckt, was einer Steigerung von rund 4,9 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Obwohl die Nettokreditaufnahme im Jahr 2020 rund 334 Mio. € betrug, leistete Bremen die im Sanierungsverfahren jahresdurchschnittlich vorgesehene strukturelle Tilgungssumme von 80 Mio. €.
Bremens größtes Problem bleiben die sogenannten Altschulden und das damit einhergehende Zinsänderungsrisiko. Daneben darf der Zustand der vorhandenen Infrastruktur nicht aus dem Blick geraten, weil ein Sanierungsstau ähnliche Wirkungen hat wie eine Verschuldung.

(Jahresbericht Land, Tz. 14-158)

Die Personalausgaben der Bremer Verwaltung wuchsen seit dem Jahr 2010 um rund 41,9 % auf rund 2,19 Mrd. € im Jahr 2020. Gegenüber dem Vorjahr nahmen sie um rund 5,7 % zu. In der Kernverwaltung, wo der Anstieg bei rund 5,4 % lag, trug der Bremen-Fonds zur Pandemiebewältigung mit Personalausgaben von rund 2,5 Mio. € nur geringfügig zur Erhöhung bei.

Das Beschäftigungsvolumen wuchs seit dem Jahr 2010 um 2.587 Vollzeiteinheiten (rund 11,9 %) auf 24.318 Vollzeiteinheiten im Jahr 2020. Dabei erhöhte es sich überproportional mit rund 17,8 % in den Ausgliederungen, zum Beispiel allein bei KiTa-Bremen um 583 Vollzeiteinheiten. Gegenüber dem Vorjahr stieg das Beschäftigungsvolumen insgesamt um 608 Vollzeiteinheiten, davon um 478 Vollzeiteinheiten in der Kernverwaltung.

Nach wie vor ist es erforderlich, den Personalbestand sowie die wahrgenommenen Aufgaben zeitnah und kontinuierlich zu überprüfen.

(Jahresbericht Land, Tz. 159-188)

II. MÄNGEL IN DER ZUWENDUNGSPRAXIS

Im Auftrag des Bildungsressorts unterstützt die Stadtteilschule (e.V.) Schulen in Bremen mit etlichen Leistungen, insbesondere mit einer flexiblen Unterrichtsvertretung. Das Ressort förderte den Verein institutionell und mit Projektmitteln zum Teil in Größenordnungen, die weit über den beantragten und benötigten Geldern lagen. Im Laufe der Jahre stiegen die Zuwendungen in Höhe von rund 6,8 Mio. € im Jahr 2015 um mehr als das Doppelte auf rund 15 Mio. € im Jahr 2020. Die angesammelten überschüssigen Haushaltsmittel beliefen sich im Januar 2021 auf rund 8,6 Mio. €.

Das Ressort verstieß über längere Zeit systematisch in zahlreichen Fällen und in großem Umfang gegen das Haushaltsrecht. Zuwendungsanträge wurden gleichsam "bestellt", Bescheide gar nicht, verspätet oder mit höheren Summen als beantragt erlassen. Teilweise wurden öffentliche Mittel auch zu anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zwecken eingesetzt, etwa zur weiteren Finanzierung von einzusparenden Stellen im Landesinstitut für Schule.

Das Ressort hat die massiven Verfehlungen eingeräumt sowie versichert, nunmehr alle zuwendungs- und weiteren haushaltsrechtlichen Anforderungen einzuhalten.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 51-105)

Das Bremer Institut für angewandte Strahltechnik (BIAS GmbH) ist eine Technologietransfereinrichtung und betreibt Grundlagenforschung sowie anwendungsbezogene Forschung. Es erhielt in den Jahren 2017 bis 2020 allein an institutioneller Förderung rund 10,5 Mio. € aus dem bremischen Haushalt. Daneben soll das Institut weitere öffentliche Förderung sowie Mittel aus der Privatwirtschaft einwerben. Von dem gutachterlich empfohlenen Ziel, 50 % der anwendungsbezogenen Forschungsprojekte aus privat bereitgestellten Mitteln zu finanzieren, entfernte sich das Institut im Laufe der Jahre immer mehr. So sank dieser private Mittelanteil von fast 30 % im Jahr 2018 auf gut 5 % im Jahr 2020. Angesichts dieser Defizite beim Technologietransfer hat der Rechnungshof gegenüber dem Ressort die Frage aufgeworfen, ob eine Förderung des Instituts aus öffentlichen Mitteln noch im bremischen Interesse läge.

Den kreditfinanzierten Bremen-Fonds dafür heranzuziehen, die Geräteinfrastruktur des Instituts mit rund 3 Mio. € zu fördern, hält der Rechnungshof nicht für vertretbar, weil es dieser Maßnahme an dem dafür erforderlichen inhaltlich und zeitlich engen Ursachenzusammenhang mit der Pandemiebekämpfung fehlt.

(Jahresbericht Land, Tz. 254-278)

In den Spielzeiten 2016/17 bis 2019/20 erhielt die bremer shakespeare company (e.V.) jährlich Zuwendungen von durchschnittlich 952 T€. Ob die öffentlichen Mittel jedoch wirtschaftlich und sparsam verwendet worden waren, ließ sich das Kulturressort nicht durchgängig nachweisen. So fehlte es ganz überwiegend nicht nur an der Schriftlichkeit von Arbeitsverträgen, sondern auch von Dienstleistungs- und anderen Vereinbarungen. In der Folge konnte die zweckentsprechende Mittelverwendung nicht belegt werden. Eine fehlerhafte Buchung führte zudem zu einem unzutreffenden Jahresabschluss und einem fehlerhaften Verwendungsnachweis.

Das Ressort hat zugesagt, auf den schriftlichen Abschluss von Vereinbarungen hinzuwirken und sich alle in zuwendungsrechtlicher Hinsicht notwendigen Unterlagen vorlegen zu lassen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 106-130)

Nach etlichen Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten erreichte das Theater nach einer Prognose aus dem Oktober 2021 für die beiden Spielzeiten von 2019 bis 2021 gemeinsam einen Jahresüberschuss von mehr als 10 Mio. €. Dazu bei trugen die stetig fließenden Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, aber auch Einsparungen wegen unbesetzter Stellen und ausgefallener Aufführungen sowie nicht zuletzt Kurzarbeitsgeld in Höhe von rund 3,9 Mio. €.

Der Rechnungshof hat vom Kulturressort eine am Bedarf ausgerichtete Zuwendungspraxis angemahnt, mit der Überkompensationen ausgeschlossen sind. In der Folge wurden die Zuwendungen an das Theater letztlich um die Höhe der 3,9 Mio. € Kurzarbeitsgeld reduziert. Die gute finanzielle Situation des Theaters will das Ressort zudem beim Finanzbedarf für die nächsten Spielzeiten berücksichtigen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 131-177)

Das Messe- und Veranstaltungsgeschäft wurde zum 1. Januar 2018 von der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH auf die M3B GmbH übertragen. Ziel der Umstrukturierung war es unter anderem, die Leistungsfähigkeit der Gesellschaften zu verbessern und den jährlichen Zuwendungsbedarf für das Messe- und Veranstaltungsgeschäft zu reduzieren. Schon das dafür erstellte Konzept war allerdings nicht tragfähig, weil es auf unrealistischen Annahmen hinsichtlich möglicher Kosteneinsparungen beruhte und Projektförderungen nicht berücksichtigte. Auch die für die Umstrukturierung erstellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wies Mängel auf: Weder wurden alle in Betracht zu ziehenden Handlungsmöglichkeiten bewertet, noch ging die Berechnung von vergleichbaren Planungsprämissen aus. Da der tatsächliche Aufwand der M3B für die Jahre 2018 und 2019 aber um rund 2,5 Mio. € höher war als im Konzept vorgesehen, wurden die Einsparziele bislang nicht erreicht.

Zudem versäumte es das Wirtschaftsressort, dem Zuwendungsrecht entsprechende Verwendungsnachweise von der M3B einzufordern. Damit nahm es sich die Möglichkeit, die zweckentsprechende sowie wirtschaftliche Mittelverwendung prüfen zu können.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 343-382)

Mit ihrem Bestand an Immobilien will die WFB flexibel nutzbare, kleinteilige Gewerbeeinheiten vorrangig neu gegründeten Betrieben zur Miete anbieten. Die überwiegend langfristigen Mietverträge mit Großunternehmen im Gewerbezentrum am Hochschulring entsprechen diesem selbst gesetzten Ziel nicht.

Das Wirtschaftsressort versäumte es bislang, sich eine hinreichend transparente und belastbare Grundlage für die Bemessung der jährlichen Zuwendungen an die WFB zu schaffen. Dazu bedarf es unter anderem eines Überblicks über die Bewirtschaftungskosten der einzelnen Liegenschaften und - soweit mit verhältnismäßigem Aufwand ermittelbar - der Kenntnis der mit den Immobilien verbundenen stillen Reserven. Eigenmittel sind stets zuwendungsmindernd zu berücksichtigen. Um Veräußerungserlöse dabei ausnahmsweise unberücksichtigt lassen zu können, ist eine gründliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich.

(Jahresbericht Land, Tz. 332-357)

Das Sozialressort finanziert seit 2014 ein niedrigschwelliges Kinderbetreuungsangebot in den Unterkünften für geflüchtete Menschen ohne das Landesjugendamt dabei in der gebotenen Weise zu beteiligen. Vor allem zur Sicherung des Kindeswohls hätte das Sozialressort seine Konzeption und Standards unter Beteiligung des Landesjugendamtes mittlerweile überprüfen müssen.

Vom Rechnungshof darüber hinaus gerügte Mängel in der Zuwendungspraxis betrafen insbesondere ein unzulässiges Nebeneinander von Projektförderung und institutioneller Förderung für denselben Zweck in einem Projekt der Gesundheitsfürsorge.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 178-209)

III. SORGFÄLTIGE PLANUNG UND KLARE ZIELE

Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung von Kindern oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl der minderjährigen Person entsprechende Erziehung nicht gewährleistet sowie die Hilfe für deren Entwicklung geeignet und notwendig ist. Falls erforderlich, können Kinder oder Jugendliche, aber auch junge Volljährige, außerhalb ihrer Herkunftsfamilie stationär untergebracht werden.

Bremen bemüht sich zwar, Angebote der ambulanten Jugendhilfe auszubauen, jedoch mussten auch im Jahr 2020 rund 1.000 außerfamiliäre Hilfen, also stationäre Unterbringungen, geleistet werden mit Ausgaben von rund 85 Mio. €. Untergebracht wurden die jungen Menschen sowohl in Bremen als auch außerhalb. Um das Ziel zu erreichen, junge Menschen möglichst wohnortnah innerhalb Bremens unterzubringen, ist eine fortlaufende systematische Bedarfsplanung erforderlich.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 210-238)

Im Jahr 2014 entwickelte das Jugendressort ein umfangreiches Rahmenkonzept für die offene Jugendarbeit. Ziel war es, soziale Ungleichheiten in den Stadtteilen abzumildern, die Folgen von Armut zu bekämpfen sowie für die jungen Menschen Bedarfs- und Teilhabegerechtigkeit zu schaffen. Zentrale Bestandteile des Konzepts, wie Qualitätsdialoge mit freien Trägern, vergleichbare Stadtteilkonzepte und eine zweijährige Überprüfung der Budgetverteilung an die Stadtteile auf Basis von Sozial- und Bevölkerungsdaten konnte das Ressort jedoch nicht vollumfänglich umsetzen.

Das Rahmenkonzept bedarf der Aktualisierung. So ist es geboten, dass das Ressort sich aus Gründen der Teilhabegerechtigkeit nunmehr zeitnah der Qualitätssicherung der Angebote, der bedarfsgerechten Verteilung des Budgets und der damit verbundenen Weiterentwicklung der Angebotslandschaft offener Jugendarbeit annimmt.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 239-261)

Zur besseren Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt wurde ein Landesprogramm aufgelegt, mit dem Beschäftigungsverhältnisse durch die Übernahme von Lohnkosten und mit weiteren Maßnahmen unterstützt werden. Der Durchführung des Programms mangelt es allerdings an messbaren Zielen, anhand derer die Wirkungen des Programms bewertet werden können. Zielzahlen gibt es beispielsweise weder für den Eingliederungserfolg noch für einzusparende Sozialleistungen.

Der Rechnungshof hat das Arbeitsressort aufgefordert, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Landesprogramms zu untersuchen, mit Erfolgskontrollen zu begleiten und über Kooperationsvereinbarungen mit dem Jobcenter weitere Erkenntnisse zu gewinnen.

(Jahresbericht Land, Tz. 279-303)

Die für eine Neuorganisation des Objektschutzes der Polizei durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigte nicht alle in Betracht kommenden Varianten. So wurde beispielsweise nicht einbezogen, gewerbliche Sicherheitsunternehmen zu beauftragen, obwohl dies zuvor in Einzelfällen geschehen war.

Um die vormals im Objektschutz eingesetzten beamteten Polizeivollzugskräfte zu entlasten, stellte die Polizei Angestellte in der 2017 neu gebildeten Einheit "Zentraler Objektschutz" ein. Mittlerweile ist allerdings wieder eine Änderung geplant, nach der Haushaltsmittel für Stellen aus dem Bereich der beamteten Vollzugskräfte zur Finanzierung des Objektschutzes herangezogen werden sollen. Da die Haushaltsmittel dann im Vollzugsbereich fehlen, kann die ursprünglich beabsichtigte Entlastung der Vollzugskräfte damit aber nicht erreicht werden.

(Jahresbericht Land, Tz. 232-253)

Informationen, die in einem Besteuerungsverfahren bekannt geworden sind, können sich auf die Besteuerung anderer Personen auswirken. Insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen werden dafür sogenannte Kontrollmitteilungen erstellt. Mit solchen Kontrollmitteilungen können sowohl einzelne weitere Sachverhalte aufgeklärt als auch mögliche Schwerpunktthemen für steuerliche Prüfungen erkannt werden. Sie dienen außerdem der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

In Bremen wurden nur in etwa 5 % der Betriebsprüfungen Kontrollmitteilungen erstellt, in Bayern betrug die Quote dagegen etwa 30 %. Selbst von den wenigen Kontrollmitteilungen war jedoch nicht einmal die Hälfte hinreichend bearbeitet worden. Angesichts der mit Kontrollmitteilungen verbundenen Vorteile hat der Rechnungshof empfohlen, dieses Instrument stärker zu nutzen. Dem hat sich das Ressort letztlich angeschlossen.

(Jahresbericht Land, Tz. 408-421)

Das Amt für Straßen und Verkehr bewirtschaftet die den Beiräten jährlich in Höhe von insgesamt 1 Mio. € zur Verfügung gestellten Stadtteilbudgets, aus denen unter anderem verkehrslenkende, -beschränkende und -beruhigende Maßnahmen finanziert werden können. Zu seinen Aufgaben gehört es, die von den Beiräten beantragten Maßnahmen daraufhin zu prüfen, ob sie rechtlich zulässig, nach den anerkannten Regeln der Technik möglich, finanzierbar und wirtschaftlich sowie sparsam sind.

Zu den vom Rechnungshof festgestellten Mängeln gehörten unvollständige Akten, es fehlten entscheidungserhebliche Unterlagen und Vermerke zu wesentlichen Sachzusammenhängen. Bearbeitungsabläufe waren verbesserungsbedürftig und Mittel wurden nicht immer den vorgegebenen Zwecken entsprechend verwendet, beispielsweise zur Finanzierung von bloßen Informationsveranstaltungen. Auch verfehlte das Controlling zu den Stadtteilbudgets seinen Zweck, weil es keine Wirkungs- und Erfolgskontrollen ermöglichte.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 294-321)

Das Amt für Straßen und Verkehr arbeitet bei der Planung von Straßen und Brücken regelmäßig mit Ingenieurbüros zusammen. In den hierfür geschlossenen Verträgen müssen die geschuldeten Leistungen eindeutig sowie umfassend beschrieben und die an diese Leistungen gestellten Qualitätsanforderungen hinreichend geregelt sein. Nicht alle geprüften Verträge genügten diesen Anforderungen. Es bedarf zudem vertraglicher Absicherungen durch Berufshaftpflichtversicherungen insbesondere mit ausreichenden Deckungssummen für mögliche Schäden. Die erforderlichen Nachweise zu den Versicherungen lagen allerdings nicht immer vor.

Um finanzielle Risiken für Bremen zu minimieren, obliegt es dem Amt für Straßen und Verkehr, eine eindeutige sowie umfassende Vertragsgestaltung und ausreichende Deckungssummen für Berufshaftpflichtversicherungen sicherzustellen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 322-342)

IV. DIGITALISIERUNG UND IT-SICHERHEIT

Das Statistische Landesamt verfügt über eine umfangreiche eigene IT-Infrastruktur. Es erfüllt aber die bundes- und bremenweit vorgegebenen Sicherheitsstandards für den IT-Grundschutz nur unvollständig. So fehlten unter anderem IT-Sicherheitskonzepte und ein IT-Notfallplan. Auch der Zutritt zu den Serverräumen wurde nicht kontrolliert. Mängel bestanden zudem beim Brand- und Einbruchsschutz sowie bei der Inventarisierung vorhandener und der sicheren Entsorgung ausgemusterter IT-Geräte.

Landesamt und Innenressort haben nicht nur bereits damit begonnen, diese Mängel zu beseitigen, sondern auch zugesagt, die weiter festgestellten Probleme zu beheben, nämlich die regelmäßigen Datensicherungen zu überprüfen, veraltete Betriebssysteme abzulösen und die Dokumentation zu eigenentwickelter Software zu verbessern.

(Jahresbericht Land, Tz. 204-231)

Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) will seine IT-Fachverfahren von Dataport betreuen lassen, hat dafür aber weder strategische noch wirtschaftliche Überlegungen angestellt. Ein Fachverfahren, mit dem Ausnahmegenehmigungen - etwa für Anwohnerparken oder Schwerlasttransporte - erteilt werden, wurde bereits zu Dataport ausgelagert, ohne dass dies hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit untersucht worden wäre. Mit einer angesetzten Laufzeit von zehn Jahren fallen nach einer vom Rechnungshof ersatzweise durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dabei Mehrkosten in Höhe von mehr als 900 T€ an. Ursächlich für die Mehrkosten war unter anderem eine unzureichende Beschreibung der tatsächlich benötigten Leistungen. Außerdem waren Mängel im IT-Sicherheitsmanagement zur Einhaltung der Grundschutzanforderungen vorhanden.

Das ASV hat zugesagt, eine IT-Strategie zu erstellen, in der auch Wirtschaftlichkeitsanforderungen berücksichtigt würden. Zudem will es den IT-Sicherheitsprozess vorantreiben.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 262-293)

Bei der Abrechnung von Bezügen der Beschäftigten besteht eine nahezu unüberschaubare Vielfalt an Geschäftsprozessen, weil etwa Leistungsprämien, Überstunden oder Zulagen nur in unregelmäßigen Abständen anfallen. Da Schnittstellen zum Bezügeabrechnungsprogramm fehlen, sind die Prozesse zwischen den Personalverwaltungen und Performa Nord größtenteils noch papiergebunden und verursachen so einen doppelten manuellen Erfassungsaufwand.

Das Finanzressort strebt bereits seit 2010 an, ein integriertes Personalverwaltungssystem mit medienbruchfreien Prozessketten einzuführen. Dies gilt es nunmehr mit besonderem Nachdruck weiterzuverfolgen, weil sich mit der elektronischen Verarbeitung nicht nur der Aufwand für die Erfassung der Daten und die Fehleranfälligkeit ihrer Verarbeitung verringern ließe, sondern auch das Risiko von Fehlzahlungen.

(Jahresbericht Land, Tz. 358-373)

Bremen erfüllt seine Aufgaben durch die Verwaltung, aber auch im Wege anderer Betätigungen. So gibt es neben Unternehmensbeteiligungen ebenfalls Anstalten öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe und andere maßgebliche Einflussnahmemöglichkeiten auf weitere Institutionen, beispielsweise im Wissenschaftsbereich. Weil damit immer auch eine gewisse Bedeutung für den bremischen Haushalt verbunden ist, hat Bremen elektronische Informationssysteme, etwa BISy, geschaffen, aus denen Berichte erstellt werden, die Auskunft über wesentliche Finanzdaten geben und Abgeordneten sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Da mehreren - bislang nicht in BISy geführten - Institutionen in den letzten Jahren mit erheblichen bremischen Mitteln aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten geholfen wurde, hat der Rechnungshof angeregt, auch solche weiteren Institutionen in BISy aufzunehmen, die ebenfalls eine gewisse Bedeutung für den bremischen Haushalt besitzen, um die Transparenz zu erhöhen und finanziellen Risiken besser begegnen zu können.

(Jahresbericht Land, Tz. 189-203)

V. WEITERE EINZELTHEMEN

Mit den Corona-Soforthilfeprogrammen wurden sogenannte Billigkeitsleistungen an kleine bremische Unternehmen zur Überwindung von pandemiebedingten Liquiditätsengpässen ausgezahlt. Teilweise waren die Leistungsvoraussetzungen unklar gefasst. Außerdem lagen in etlichen Fällen zum Zeitpunkt der Hilfeleistung nicht alle dafür erforderlichen Angaben vor, die zudem teilweise allein auf überschlägigen Selbsteinschätzungen und Prognosen beruhten. Um schnell und unbürokratisch helfen zu können, wurden die Anträge nur oberflächlich geprüft. Eine spätere Kontrolle war zunächst nicht vorgesehen.

Bei Leistungen, mit denen ein künftiger, noch nicht genau bezifferbarer Schaden schon vorab ausgeglichen werden soll, ist es aber grundsätzlich erforderlich, die Richtigkeit der gewährten Mittelhöhe nachträglich zu überprüfen. Dieser Aufforderung des Rechnungshofs will das
Ressort nunmehr nachkommen.

(Jahresbericht Land, Tz. 304-331)

Der Eigenbetrieb Performa Nord bearbeitete die Nachversicherung und das Altersgeld für die Beschäftigten nicht immer fehlerfrei. In Einzelfällen unterblieb eine Nachversicherung aus nicht mehr zu klärenden Gründen, sodass Bremen Säumniszuschläge von rund 118 T€ an die Deutsche Rentenversicherung zahlen musste. Über den Anspruch auf Altersgeld wurden ausscheidende Beamtinnen und Beamte zudem teilweise nicht oder erst sehr spät informiert. Das Altersgeld ist im Regelfall höher als der Rentenanspruch bei Nachversicherung. In mehreren Fällen konnten ehemalige Beschäftigte durch eine Fehleinschätzung von Performa Nord kein Altersgeld beantragen.

Werden ausgeschiedene, nachversicherte Personen später erneut verbeamtet, können daraus aufgrund der bisherigen Rechtslage finanzielle Nachteile für Bremen entstehen. Daher ist eine Reform der bundesrechtlichen Regelungen zur Nachversicherung dringend erforderlich.

(Jahresbericht Land, Tz. 374-407)

Fraktionen und Gruppen haben aus dem bremischen Haushalt Anspruch auf Geld- und Sachleistungen, die sie allein zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verwenden dürfen. Dies war nicht immer der Fall. So finanzierte eine Fraktion aus Fraktionsgeldern eine Meinungsumfrage, die vorwiegend parteipolitischen Interessen diente und nur in geringem Umfang den notwendigen Sachthemenbezug zur parlamentarischen Arbeit der Fraktion aufwies. Auch wenn die Fraktion dies in Abrede stellte, bleibt der Rechnungshof bei seiner Kritik, dass die Gelder in diesem Fall nicht zweckgemäß verwendet wurden.

Weitere Kritikpunkte betrafen unter anderem die Mittelverwendung für Freimarktsbesuche oder Feiern und die Vergütungshöhe von Beschäftigten sowie weitere Leistungen für sie, etwa Sprachkurse im Ausland. Fehlen auszugleichende Erschwernisse, stehen "Corona-Sonderzahlungen" zudem nicht mit den Geboten von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Einklang.

(Jahresbericht Land, Tz. 422-454)