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Rechnungshof legt Jahresberichte 2018 vor

Öffentliche Förderungen fehlerfrei gestalten

Bei einem Fördervolumen des Landes und der Stadtgemeinde von insgesamt mehr als 400 Millionen Euro im Jahr 2016 kommt der Prüfung der Verwendungsnachweise und der umfassenden Nutzung der zur Bearbeitung von Zuwendungsverfahren vorgesehenen Datenbank „ZEBRA“ eine maßgebliche Rolle zu. Die jüngst vorgestellten Prüfungsergebnisse zeigen, dass hierbei noch Verbesserungen erreicht werden müssen.
Ärgerlich für Bremen ist es, wenn Einnahmemöglichkeiten nicht konsequent realisiert wer-den. So wurden etwa bei den Kosten für Übergangswohneinrichtungen aufgrund mangelhafter Gebührenkalkulationen mögliche Bundeserstattungen nicht ausgeschöpft. Mit der haushaltsrechtlich gebotenen Neukalkulation ließen sich dort um mehr als eine Million Euro höhere Einnahmen im Jahr erzielen. Unterlassene Gebührenerhebungen oder Bearbeitungsmängel führten zu weiteren vermeidbaren Einnahmeausfällen.
Fehlende oder unzulängliche Planungen haben ebenfalls finanzielle Auswirkungen. Zum Beispiel verursachen Pflege und Unterhaltung absehbar nicht benötigter Friedhofsflächen vermeidbare Kosten. Nicht geringe Kosten können auch entstehen, wenn sich Sicherheitsrisiken für das bremische Behördennetz verwirklichen.

Für weitere Informationen erhalten Sie hier die Pressemitteilung (pdf, 30.5 KB), eine Kurzfassung (pdf, 95.1 KB) der Berichte sowie den vollständigen Text der Jahresberichte 2018 - Land und Stadt (pdf, 2.9 MB).

Die folgenden Absätze geben die Kurzfassungen der in den Jahresberichten enthaltenen Beiträge wieder.

Bremen konnte auch 2016 die mit dem Stabilitätsrat vereinbarte Obergrenze des strukturellen Finanzierungssaldos einhalten und bekam somit Konsolidierungshilfen von jährlich 300 Mio. €. Neben eigenen Anstrengungen trugen dazu vor allem höhere Steuereinnahmen bei und geringere Zinsausgaben als ursprünglich geplant. Der Schuldenstand Bremens belief sich auf rund 21 Mrd. €.
Eine Prüfung der vier vom Stabilitätsrat festgelegten Kennzahlen bestätigte die Bremer Haushaltsnotlage erneut. Die Kreditfinanzierungsquote und der strukturelle Finanzierungssaldo pro Kopf werden sich in den nächsten Jahren wohl positiv entwickeln. Pro-Kopf-Verschuldung und Zins-Steuer-Quote werden dagegen voraussichtlich weiterhin negativ bleiben. Eine große Belastung für die Haushalte wird mit dem Abbau des Sanierungsbedarfs an öffentlichen Gebäuden, Straßen und Brücken auf Bremen zukommen.

(Jahresbericht Land, Tz. 125-173)

Land und Stadtgemeinde Bremen veröffentlichten zum zweiten Mal den Geschäftsbericht über den doppischen Jahresabschluss zusammen mit den Haushaltsrechnungen in einem Band. Das mit der gemeinsamen Veröffentlichung verfolgte Ziel, die Transparenz über die Haushaltslage zu verbessern, wurde erneut nur eingeschränkt erreicht: Das Finanzressort nutzte für beide Kernhaushalte weiterhin einen gemeinsamen Buchungskreis, sodass das Vermögen von Land und Stadtgemeinde Bremen nicht getrennt bilanziert wurde.
Zudem wandte das Finanzressort Grundsätze der staatlichen Doppik erneut nicht vollständig an, auch fehlten nach wie vor erforderliche Richtlinien. Ein Jahresabschluss für den Stadtstaat Bremen kann nicht aufgestellt werden, weil die Stadtgemeinde Bremerhaven die Grundlagen dafür immer noch nicht geschaffen hat. Im Geschäftsbericht und in den Haushaltsrechnungen werden Begriffe nicht inhaltsgleich verwandt, zudem weichen Daten des Geschäftsberichts von denen der Haushaltsrechnungen ab. Auf beides hatte der Rechnungshof bereits im vorigen Jahresbericht hingewiesen.

(Jahresbericht Land, Tz. 59-106)

Mit dem 2013 erstmals angewandten Verfahren zur Liquiditätssteuerung für Investitionen können nicht ausgeschöpfte Mittel des Kernhaushalts zum Jahresende den Sondervermögen für Investitionen im Folgejahr zur Verfügung gestellt werden. Damit sollte dazu beigetragen werden, den Konsolidierungspfad einzuhalten, ohne auf notwendige Investitionen verzichten zu müssen. Entgegen seiner Zusage evaluierte das Finanzressort das bis 2015 angewandte Verfahren nicht. Vor einer Fortsetzung dieser Praxis besteht daher ein erhöhter Begründungsbedarf.
Seit 2017 ist eine Variante der Liquiditätssteuerung vorgesehen, mit der Investitionen in spätere Jahre verschoben und für Sondervermögen geplante Mittel nach Zuweisung an diese Einrichtungen wieder in den Kernhaushalt zurückgeführt werden sollen. Dadurch würden Einsparungen und Mehreinnahmen ausgewiesen. Sollten Mittel aus dem Kernhaushalt den Sondervermögen zufließen, ohne dort benötigt zu werden, wäre dies haushaltsrechtlich nicht unproblematisch. Der Rechnungshof hat das Finanzressort darauf aufmerksam gemacht.

(Jahresbericht Land, Tz. 107-124)

Nachdem die Personalausgaben 2015 um rund 2,1 % gestiegen waren, nahmen sie im Jahr 2016 um rund 3,4 % zu und betrugen rund 1,8 Mrd. €. Der stärkere Zuwachs ist sowohl auf die Erhöhung der Bezüge als auch auf eine Ausweitung des Beschäftigungsvolumens zurückzuführen.
Das Beschäftigungsvolumen sank im Jahr 2016 zwar im Kernbereich um 201 auf 13.038 Vollzeiteinheiten und damit um rund 1,5 %. Aufgrund des größeren Personaleinsatzes infolge der Aufnahme von geflüchteten Personen stieg es jedoch bei dem durch temporäre Personalmittel finanzierten Personal um 337 Vollzeiteinheiten.
Der Anstieg des Versorgungsvolumens verlangsamte sich: Es nahm im Jahr 2016 um rund 0,9 % zu (Vorjahr rund 1,8%). Der Anteil der Ausgaben für Personal an den Gesamtausgaben ging im Vergleich zum Vorjahr leicht auf rund 26 % zurück.

(Jahresbericht Land, Tz. 174-193)

Mit der Zuwendungsdatenbank ZEBRA ist seit 2014 sowohl die einheitliche und zuwendungsrechtlich korrekte Sachbearbeitung als auch die Berichterstattung über gewährte Zuwendungen automatisiert möglich geworden. ZEBRA soll dazu dienen, die Transparenz bei Zuwendungen zu erhöhen und Doppelförderungen zu vermeiden. Ausgestaltung und Handhabung von ZEBRA können allerdings noch verbessert werden: So ließen sich mit einer Schnittstelle zum Kassenverfahren Auszahlungen vereinfachen. Vorteilhaft wäre es, alle von Dritten elektronisch übersandten Daten unmittelbar in ZEBRA weiterverarbeiten zu können.
Nur wenn die Zuwendungsdaten zeitnah und vollständig eingegeben sowie zusätzlich Erfolgsindikatoren hinterlegt werden, lässt sich
ZEBRA umfassend als Steuerungs- und Controllinginstrument einsetzen und enthalten die auf Grundlage der Datenbank erstellten Zuwendungsberichte verlässliche Informationen.

(Jahresbericht Land, Tz. 216-223)

Das Kinderressort fördert mit Zuwendungen Kindertagesbetreuung durch freie Träger. Im Jahr 2016 wandte die Stadtgemeinde für 26 freie Träger rund 73 Mio. € auf. Als Grundlage für die Zuwendungshöhe diente ein Referenzwert, der seit zehn Jahren nicht fortgeschrieben worden war. Stattdessen flossen verschiedene andere Elemente in die Berechnung ein. Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, ist eine Aktualisierung des Referenzwerts erforderlich, an der das Ressort bereits arbeitet.
Eltern sind verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen, die für Betreuung und Verpflegung ihrer Kinder in Tageseinrichtungen entstehen. Das derzeitige Verfahren zur Einziehung von Elternbeiträgen durch freie Träger droht zu finanziellen Nachteilen für die Stadtgemeinde zu führen. Da Fehlbeträge mit Zuwendungen ausgeglichen werden, fehlt der Anreiz, offenen Forderungen konsequent nachzugehen.
Vorgeschriebene Prüfungen fanden weder im Zuwendungsverfahren noch zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen in gebotenem Umfang statt.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 63-106)

An Projektförderungen des Wirtschaftsressorts fielen insbesondere folgende Mängel auf: Die Zuwendungsart war nicht immer korrekt gewählt. So gewährte das Ressort beispielsweise Projektförderungen, obwohl der Förderzweck weder zeitlich noch inhaltlich klar abgegrenzt war. Zudem finanzierte es in einigen Fällen - regelwidrig - sämtliche Ausgaben für Projekte, die von Unternehmenszusammenschlüssen im eigenen wirtschaftlichen Interesse durchgeführt wurden. Auch spezifizierte das Ressort den Zuwendungszweck häufig nicht hinreichend und vereinbarte keine Erfolgskennzahlen, sodass die notwendigen Erfolgskontrollen nicht möglich waren.
Überdies nahm das Ressort es hin, dass geförderte Stellen wesentliche Änderungen bei den Projekten oftmals zu spät anzeigten, nämlich erst zum Ende des jeweiligen Projektzeitraums. Das Ressort hat die Anregung des Rechnungshofs aufgegriffen, eine zentrale Stelle für Zuwendungsangelegenheiten einzurichten, um die Sachbearbeitung einheitlich korrekt zu gestalten.

(Jahresbericht Land, Tz. 306-335)

Seit 2015 fördert das Land Bremen jährlich Klimaschutzprojekte der Bremer Energie-Konsens GmbH mit 1 Mio. €. Das Umweltressort beachtete bei der Förderung zwingende Vorschriften des Zuwendungsrechts nicht. So wählte es als Zuwendungsart die an weniger strenge Vorgaben gebundene Projektförderung, obgleich es die Mittel tatsächlich nicht für einzelne, abgegrenzte Vorhaben bewilligte. Faktisch förderte das Ressort die GmbH somit institutionell. Probleme ergaben sich unter anderem auch hinsichtlich der Finanzierungsart, der Weiterleitung von Zuwendungsmitteln, der Rücklagenbildung und des Personalaufwandes.
Zudem gewährte das Ressort in drei aufeinander folgenden Jahren die Zuwendung, ohne in diesem Zeitraum auch nur einen einzigen Verwendungsnachweis geprüft zu haben. Somit konnte das Ressort nicht beurteilen, ob die Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und ordnungsgemäß verwendet worden waren.

(Jahresbericht Land, Tz. 364-400)

Das Übersee-Museum finanziert seinen laufenden Betrieb aus Zuwendungen der Stadtgemeinde Bremen und selbst erwirtschafteten Beträgen. Eine im Jahr 2015 veränderte Buchungsweise legte offen, dass das ursprüngliche Stiftungskapital des Übersee-Museums - entgegen stiftungsgesetzlicher Vorgaben - teilweise aufgezehrt ist. Kulturressort und Museum haben inzwischen Gespräche mit dem Ziel aufgenommen, die wirtschaftliche Situation des Überseemuseums ab dem Jahr 2020 zu verbessern.
Den zwischen Kulturressort und Übersee-Museum für die Jahre 2014 bis 2016 geschlossenen Zielvereinbarungen fehlte es teilweise an Eindeutigkeit und Messbarkeit, sodass sie nicht durchgängig für Erfolgskontrollen geeignet waren. Das Ressort pflegte zudem Zuwendungsdaten verspätet und nur lückenhaft in die Zuwendungsdatenbank ZEBRA ein. Es hat zugesagt, diese Daten künftig zeitnah und vollständig zu erfassen.

(Jahresbericht Land, Tz. 224-247)

Die wirtschaftliche Situation eines seit langem mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungsinstituts ist seit Jahren angespannt. Bemühungen, diese Situation zu verbessern, hatten bis Ende des Jahres 2016 nicht den gewünschten Erfolg.
Für die Jahre 2011 bis 2016 mussten vom Rechnungshof gravierende Fehler bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Instituts festgestellt werden. So hielt das Institut vergaberechtliche Bestimmungen in mehreren Fällen nicht ein und erfüllte grundlegende Anforderungen im Umgang mit Drittmittelprojekten nicht. Es beauftragte ferner in erheblichem Umfang studentische Hilfskräfte, ohne vorher zu prüfen, ob die Arbeiten mit eigenem Personal hätten erledigt werden können.
Selbst ausweislich einer gemeinsamen Einschätzung des Wissenschafts- und des Wirtschaftsressorts verfolgte das Institut seinen satzungsmäßigen Vereinszweck zeitweise nur unzureichend. Das Wirtschaftsressort als zuwendungsgebende Stelle prüfte die Verwendungsnachweise des Forschungsinstituts nicht vertieft und erkannte daher Mängel der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht zeitnah.

(Jahresbericht Land, Tz. 271-305)

Wegen Veräußerung teilweise bebauter Flächen am Klinikum Bremen-Mitte konnte das bisherige Lager für Versorgungsgüter dort nicht verbleiben. Die Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) entschied deshalb, mit Hilfe eines Kooperationspartners einen zentralen Logistikstandort zu entwickeln und dort auch die zentrale Krankenhausapotheke anzusiedeln. Da die der GeNo vom Partner untervermietete Immobilie im Güterverkehrszentrum nicht den speziellen Anforderungen an Krankenhauslogistik genügte, investierte die GeNo erheblich in Bausubstanz und Gebäudeausstattung. Nicht zuletzt wegen der hohen Investitionen birgt die Vertragsgestaltung beträchtliche Risiken für die GeNo, zumal ihr die Konditionen zwischen dem Eigentümer der Immobilie und ihrem Kooperationspartner nicht im Einzelnen bekannt sind.
Der Rechnungshof hat der GeNo und dem Gesundheitsressort diese Schwachstellen aufgezeigt sowie Vorschläge dafür unterbreitet, wie ihnen begegnet werden kann, um finanzielle Risiken besser abzusichern.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 156-192)

In der Stadtgemeinde Bremen gibt es neben den kirchlichen Friedhöfen 13 kommunale Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von rund 219,4 ha. Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Friedhöfe hängen im Wesentlichen von ihrer Fläche und von ihrer Belegung ab. Umweltbetrieb und Ressort halten Friedhofsflächen vor, die aufgrund geänderten Bestattungsverhaltens nicht mehr benötigt werden. Trotz Bevölkerungsanstiegs ergäbe sich für das Jahr 2035 bei dem von Ressort und Umweltbetrieb angestrebten Richtwert von 2 m²/EW ein Flächenbedarf von nur rund 117 ha.
Zur Reduzierung der Friedhofsflächen und damit der Pflege- und Unterhaltungskosten ist eine Verbesserung des Flächenmanagements erforderlich. Der 20 Jahre alte Friedhofsentwicklungsplan muss dringend aktualisiert sowie der Flächenbedarf ermittelt und mit den tatsächlichen Entwicklungen abgeglichen werden. Der Bestand an städtischer Friedhofsfläche ist diesem Bedarf anzupassen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 193-232)

Ein Forschungsinstitut plant, Teilbereiche seiner Tätigkeit in das Forschungs- und Technologiezentrum EcoMaT zu verlagern. Das Institut soll dort zentraler wissenschaftlicher Partner werden. Das Land Bremen fördert dies in den Jahren 2016 bis 2020 mit rund 3,5 Mio. €.
Mit dem Umzug werden neben den Mietaufwendungen auch die Personalaufwendungen zunehmen, da das Institut beabsichtigt, die Zahl seiner Beschäftigten zu erhöhen. Es besteht das Risiko, dass die Erträge des Instituts und die bisher zugesagten Mittel aus der Landesförderung nicht ausreichen werden, den Geschäftsbetrieb zu finanzieren. Es bedarf daher nicht nur eines tragfähigen Konzepts für die gesamte Geschäftstätigkeit des Instituts auf Grundlage einer Planungsrechnung, sondern auch einer Entscheidung über den Umfang der weiteren Förderung des Instituts.

(Jahresbericht Land, Tz. 248-270)

Von insgesamt rund 4.700 verfügbaren Plätzen in Übergangswohneinrichtungen waren im Juni 2017 lediglich rund 3.100 belegt. Seitdem wurde zwar damit begonnen, etwa 700 Unterkunftsplätze schrittweise abzubauen. Da dies aber vor allem mit einer Reduzierung der Belegungsdichte bewirkt werden soll, ergab sich bis Jahresende 2017 kaum eine Senkung laufender Ausgaben für die zum Teil langfristig angemieteten Objekte.
Das Sozialressort steht somit vor der Aufgabe, bei der Belegung der Einrichtungen neben sozialen auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Solange die Auslastung der Unterkünfte erheblich unter der tatsächlich verfügbaren Platzkapazität bleibt, bestehen Einsparmöglichkeiten. Da sich der künftige Bedarf an Unterkunftsplätzen für geflüchtete Menschen nicht belastbar prognostizieren lässt, hat der Rechnungshof dem Sozialressort empfohlen, als Planungsgrundlage eine Entscheidung des Senats herbeizuführen, auf welche Zugangszahlen Bremen sich einstellen will.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 107-130)

Berufliche Vorerfahrung kann bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis ganz oder teilweise besoldungserhöhend berücksichtigt werden, wenn sie für die Verwendung in fachlicher Hinsicht förderlich ist. Bei der Entscheidung haben die einstellenden Dienststellen einen Beurteilungsspielraum. Bejahen sie die Förderlichkeit, haben sie in einem zweiten Schritt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Erfahrungszeiten anrechnen.
Die Dienststellen übten ihr Ermessen uneinheitlich aus. Das führte zur unterschiedlichen Behandlung gleicher Sachverhalte. Damit künftig einheitliche, sachgerechte und nachvollziehbare Entscheidungen getroffen werden können, hat der Rechnungshof empfohlen, den für die Festsetzung der Besoldung zuständigen Betrieb Performa Nord stärker einzubeziehen und an der Ermessensausübung bei der Anrechnung von Zeiten förderlicher Tätigkeit als Erfahrungszeit maßgeblich zu beteiligen.

(Jahresbericht Land, Tz. 194-215)

Für die Nutzung von Smartphones und Tablets gibt es in der bremischen Verwaltung bisher weder ausreichende zentrale Vorgaben noch eine einheitliche technische Lösung, um Sicherheitsvorgaben umzusetzen. So wird beispielsweise vielfach nicht dokumentiert, wer welche dienstlichen Geräte besitzt und sie in welchem Umfang nutzt. Unzulängliche Passworte und nicht mehr aktuelle Betriebssystemversionen werden toleriert mit riskanten Folgen für die Datensicherheit und die Sicherheit des bremischen Behördennetzes.
Um solche Sicherheitsrisiken zu minimieren, ist ein zentrales Managementsystem als Basis für die Dokumentation des Gerätebestands und die Durchsetzung von Sicherheitsvorgaben erforderlich. Bis ein solches System vorhanden ist, sind Maßnahmen nötig, die wenigstens ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten. Neben einheitlichen Vorgaben zur Dokumentation der Gerätenutzung gehört dazu auch, ein Sicherheitskonzept für Smartphones und Tablets zu erstellen und umzusetzen.

(Jahresbericht Land, Tz. 401-432)

Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) unterhält neben anderen Ingenieurbauwerken auch die Brücken der Stadt Bremen. Das für jährlich ausgeschriebene Unterhaltungsarbeiten erstellte Leistungsverzeichnis enthielt nur in wenigen Positionen präzise Angaben. Vielmehr schrieb das ASV Arbeiten im Umfang von rund 1,5 Mio. € (mehr als 70 % der Gesamtsumme) aus, die im Stundenlohn zu erledigen waren. Damit unterstellte es zwar den Lohnverrechnungssatz dem Wettbewerb, nicht jedoch die zugehörigen Leistungen. Somit fehlte ein einheitliches Leistungssoll, sodass eine vergleichende Wertung der Angebote kaum möglich war. Zudem ist später nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand kontrollierbar, ob die Leistungen in Quantität und Qualität angemessen erbracht worden sind. Weil das ASV ferner darauf verzichtet hatte, Materialien in die Ausschreibung aufzunehmen, brachten die Baufirmen eigenständig - also außerhalb des Wettbewerbs - Material ein und rechneten es mit ab.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 233-259)

Öffentliche Aufträge sind im transparenten und fairen Wettbewerb zu vergeben. Dafür müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, insbesondere um die Gleichbehandlung aller Bietenden sicherzustellen. Nicht immer erfüllten die geprüften Vergabeverfahren der Fischereihafen Betriebsgesellschaft (FBG) alle Anforderungen. In einigen Fällen hatte die FBG die Leistungsbeschreibung nicht so eindeutig und erschöpfend gefasst, dass alle Bieterinnen und Bieter sie im gleichen Sinne verstehen konnten. In zwei dieser Fälle änderte die FBG nach Rücksprache mit Bietern Angebotspreise, und zwar nach Abschluss des jeweiligen Wettbewerbsverfahrens und verstieß damit gegen die Vorgaben. Ferner wäre es in anderen Verfahren notwendig gewesen, Angebotspreise auf Angemessenheit zu prüfen, weil Leistungen nur zu angemessenen Preisen vergeben werden dürfen. Die FBG konnte solche Prüfungen jedoch nicht nachweisen. Verfahrensfehler
sind - ebenso wie Dokumentationsmängel - zu vermeiden, weil nur rechtssichere Verfahren keine finanziellen Risiken bergen.

(Jahresbericht Land, Tz. 336-363)

Wohnen geflüchtete Menschen, die bereits Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind, in Übergangswohneinrichtungen, sind sie verpflichtet, Nutzungsgebühren zu entrichten. Da nahezu alle dort Wohnenden die Gebühren nicht zahlen können, trägt die Stadtgemeinde diese Gebühren als Kosten der Unterkunft, an denen sich der Bund nahezu zur Hälfte beteiligt. Die Gebühren wurden weder vom Sozialressort hinreichend kalkuliert noch sind sie annähernd kostendeckend.
Mit der haushaltsrechtlich gebotenen Neukalkulation ließen sich jährlich mehr als 1 Mio. € Mehreinnahmen aus Erstattungen des Bundes erzielen. Zudem sind die Unterkunftskosten aus Verfahrensgründen nicht für alle Leistungsberechtigten nach dem SGB II sofort erfasst worden. Geschieht dies nicht stets zeitnah, drohen finanzielle Nachteile für die Stadtgemeinde durch zu geringe Bundeserstattungen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 131-155)

Gebührenpflichtige Leistungen der Feuerwehr sind im Kostenverzeichnis der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen festgelegt. Nachvollziehbare Kalkulationen liegen dem aber nicht zugrunde. Selbst das Innenressort geht davon aus, dass die Kostenordnung einer gerichtlichen Überprüfung nicht in vollem Umfang standhielte und vermeidet daher gerichtliche Auseinandersetzungen über Gebührenbescheide. Um eine belastbare Rechtsgrundlage zu schaffen und so dem Risiko von Einnahmeausfällen zu begegnen, hat das Innenressort begonnen, Gebühren der Kostenordnung neu zu kalkulieren.
Im vorbeugenden Brandschutz erbringt die Feuerwehr Leistungen auch für andere Dienststellen, die ihrerseits Gebühren von Dritten erheben. Die Feuerwehr hat für ihre Leistungen weder Gebühren verlangt noch ihren Aufwand intern verrechnet. So sind ihr im Ergebnis Einnahmen von mindestens 250.000 € jährlich entgangen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 46-62)

Schon 2009 hatte der Rechnungshof angemahnt, Verfahren sorgfältiger zu bearbeiten, in denen die Vollziehung von Steuerbescheiden ausgesetzt worden war. Auch 2017 stellte er in mehr als einem Viertel der geprüften Fälle nach wie vor Bearbeitungsfehler fest. So führten unterlassene Datenerfassungen und Mängel bei der Auswertung von Überwachungslisten zur Verjährung von Steuerforderungen. Zudem waren im Prüfungszeitraum einzelne Akten nicht auffindbar, ohne dass versucht worden wäre, sie zu rekonstruieren.
Ob die Beschäftigten überhaupt in Betracht gezogen hatten, mit Sicherheitsleistungen Steueransprüche zu wahren, ergab sich regelmäßig nicht aus den Akten. Der Rechnungshof hat gefordert, künftig - wie es das Gesetz vorsieht - auch über die Forderung einer Sicherheitsleistung zu entscheiden und dies zu dokumentieren.

(Jahresbericht Land, Tz. 433-445)

Angaben von Steuerpflichtigen in der Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum waren teilweise nicht vollständig und hinsichtlich der ortsüblichen Miete zudem in einigen Fällen nicht plausibel. Um die Steuer zutreffend festsetzen zu können, wäre es aber erforderlich gewesen, die fehlenden Daten anzufordern und auf ihre Plausibilität zu prüfen. Auch Nachfragen nach möglichen Veränderungen der Bemessungsgrundlage für die Steuer unterblieben.
Vermeidbarer Arbeitsaufwand entstand demgegenüber dadurch, dass die Beschäftigten einmal jährlich zu sämtlichen bestehenden Steuerkonten aktuelle Meldedaten abfragten, um zu ermitteln, ob Zweitwohnungsteuerpflichtige sich abgemeldet hätten. Stattdessen hätte die Meldebehörde dem Finanzamt - ebenso wie die Neuanmeldungen - auch die Auszugsdaten einmal jährlich von sich aus übermitteln dürfen.

(Jahresbericht Stadt, Tz. 260-272)